Die Kündigungsfalle Krankschreibung im Arbeitsrecht

Die Krankschreibung kann eine Kündigungsfalle sein. Erkrankt ein Arbeitnehmer, ist er in der Regel verpflichtet, dies seinem Arbeitgeber mitzuteilen und gegebenenfalls eine Krankschreibung vorzulegen. Hierbei kommt es jedoch auf die genauen Formulierungen im Arbeitsvertrag an, diese können zur Kündigungsfalle werden. Daher sollte man solche Verträge im Arbeitsrecht mit einem Rechtsanwalt besprechen.

Verstößt der Arbeitnehmer gegen eine solche Regelung, kann das schnell zur fristlosen Kündigung führen.

So heißt es in manchen Verträgen: der Arbeitnehmer ist verpflichtet, ab dem ersten Tag eine Krankheit durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachzuweisen. Die Bescheinigung hat der Arbeitnehmer spätestens am dritten Tag der Erkrankung dem Arbeitgeber vorzulegen.

Wer hier nun glaubt, erst bei einer Krankheit ab drei Tagen eine Krankschreibung vom Arzt holen müssen, unterliegt einem Irrtum und landet in der Kündigungsfalle. Denn er muss den Nachweis einer Krankheit bereits ab dem ersten Tag erbringen. Er muss diesen Nachweis nur innerhalb von drei Tagen vorliegen.

Daher sollte man den eigenen Arbeitsvertrag sorgfältig lesen und sich so verhalten, wie es mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde. Ansonsten droht hier die Kündigungsfalle.

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