Noch ein Schriftsatz zu diesem Arbeitsgerichtsverfahren?

Tja, Schriftsatz. Der Richter erläutert in der Güteverhandlung im Arbeitsrecht die Aussichten für die Parteien und empfiehlt einen Vergleich. Der Kläger würde den Vergleich annehmen.

Der Beklagte ziert sich. Der Anwalt des Beklagten meint, es müsste vielleicht noch einmal ein Schriftsatz bei Gericht eingereicht werden, um zu einem Punkt Stellung nehmen.

Darauf der Richter trocken: „Der Kläger schilderte den Sachverhalt. Ihr Mandant hat zwar ein Gespräch eingestanden, konnte sich aber an nichts erinnern. Und Sie haben alles bestritten. Wozu wollen Sie dann noch einen Schriftsatz einreichen?“

Danach erklärte sich auch der Beklagten nach einer Beratung mit seinem Anwalt auch ohne weiteren Schriftsatz mit dem Vergleich einverstanden.

Nun ja, manchmal hilft, mehr miteinander zu reden, statt zu schreiben.

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