Ein Mandant hat in den letzten sechs Jahren mittlerweile die dritte Prüfung durch das Finanzamt. Es ist ein Kleinunternehmen. Der Mandant betreibt das Unternehmen, um ein bisschen unter die Leute zu kommen, nicht arbeitslos zu sein, der Gesellschaft nicht auf der Tasche zu liegen und natürlich auch ein bisschen Geld zu verdienen. Es bleiben im Jahr vielleicht 10.000,00 € bis 20.000,00 € übrig. Zum Sterben zu viel, zum Leben zu wenig.
Vor ca. fünf oder sechs Jahren hatte er die erste Prüfung durch das Finanzamt, hier Umsatzsteuer. Dabei stellte der Prüfer fest, dass dieses kleine Unternehmen Buchführungspflichten verletzt hätte. Es hätte nicht klar und sauber getrennt, wie die Umsätze zwischen 7 % und 19 % zustande kommen. Daher hat dieser Beamte die Gelegenheit genutzt und diesem Kleinunternehmen Steuernachzahlungen aufgebrummt.
Nachdem der Unternehmer mühevoll die Steuern beim Finanzamt gezahlt hatte, erfolgte prompt die nächste Prüfung durch das Finanzamt für einen etwas weiter zurückliegenden Zeitraum. Dies erfolgte nach den gleichen Kriterien, so konnte der Finanzbeamte sicher sein, auch hier ein Mehrergebnis zu erzielen.
Schließlich meldete sich der Betriebsprüfer zur weiteren Prüfung durch das Finanzamt an und nahm eine Untersuchung der letzten drei abgeschlossenen Jahre vor. Jetzt wollen sie richtig viel Geld von dem Mandanten.
Es ist ein Kleinunternehmen. Es füllt mit seinen Belegen vielleicht zwei bis drei A4-Ordner im Jahr. Die sind leicht zu prüfen, eine schnelle Mark für das Finanzamt.
Ein anderes Unternehmen hatte schon zweimal eine Prüfung durch das Finanzamt. Dieses Unternehmen produziert allein pro Monat sechs Aktenordner. Hier kam es lediglich zu einigen Feststellungen, dass etwas Lohnsteuer nachzuzahlen ist und dass die Geschenke die Freigrenze überschritten hätten. Mehr war im Wesentlichen nicht festgestellt worden. Im Vergleich zum Umsatz und zum Gewinn dieses Unternehmens waren das echte Peanuts.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass gerade die kleinen Unternehmen, die überschaubar sind, bei einer Prüfung durch das Finanzamt besonders tief untersucht werden. Bei einem größeren Unternehmen reicht eigentlich überhaupt nicht die Zeit bei einer Prüfung durch das Finanzamt. Wenn für das kleine Unternehmen mit diesen wenigen Aktenordnern pro Jahr drei bis vier Tage für die Prüfung angesetzt werden und für das große Unternehmen gerade mal eine Woche mit ca. 70 Aktenordnern pro Jahr, erschließt sich, weshalb hier unterschiedliche Ergebnisse zu Tage treten. Um ein großes Unternehmen zu prüfen, müsste wesentlich mehr Aufwand investiert werden. Das erfolgt jedoch nicht.
Es sind also weiterhin die kleinen Unternehmen, die ausgequetscht werden wie Zitronen.
Ihre R24 Steuerberater