Registrierkassen – Der Überwachungsstaat kommt!

Der Überwachungsstaat nähert sich: Ab kommenden Jahr müssen Registrierkassen beim Finanzamt angemeldet werden. Mit Angabe der Art und Anzahl, der Inbetriebnahme, der Seriennummer, ebenso die Außerbetriebnahme. Natürlich alles zur Vermeidung der Steuerhinterziehung. Wirklich?

Wen trifft es? Viele kleine Händler, die sowieso schon in der Bürokratie untergehen (die große Ketten richten sich darauf ein). Was passiert, wenn die Registrierkassen nicht gemeldet werden? Dann wird wegen Verstoß gegen Vorschriften die Buchführung gegebenenfalls verworfen und hinzugeschätzt. Wirklich? Ja.

Komisch, die Finanzämter waren nicht in der Lage, die Betrügereien bei Cum-Ex zu verhindern. Hier wurden mehrfach Steuererstattungen gezogen. Und da wäre es einfach gewesen. Alle Meldungen einfach nur abgleichen. Dann hätte man festgestellt, dass auf den gleichen Vorgang mehrfach Steuern ausgezahlt werden sollen. Aber das sind die Großen.

Wie lautet die alte Volksweisheit? Die Großen läßt man laufen, die Kleinen hängt man. Sieht man auch bei der Bon-Ausdruck-Pflicht ab nächstem Jahr, trifft auch hauptsächlich wieder die Kleinen. Die großen Ketten richten sich darauf ein. Die kleinen Unternehmen haben einen verhältnismäßig hohen Aufwand zusätzlich mit den Registrierkassen. Was dagegen hilft? Die Kasse abschaffen. Fragen Sie Ihren Steuerberater.

Im Rahmen der Terrorbekämpfung wird gestritten, ob man Rechte beschneiden kann. Im Steuerrecht ist das schon in vollem Gange. Wo sind da die Politiker, die sich angeblich für die Unternehmer und die Wirtschaft stark machen? Haben sie Angst vor dem Finanzamt? Denn das bearbeitet auch die Steuererklärungen der Politiker. Ein Schelm, wer Böses denkt.

Ihre R24 Steuerberater
Registrierkassen