Schnelle Arbeitsrichterin

Wenn man zeitiger zu Gerichtsverhandlungen erscheint, kann man die Gelegenheit nutzen, bei einer Arbeitsrichterin Gerichtsfernsehen live zu erleben. An einem Tag waren es noch gut 30 Minuten bis zur eigenen Verhandlung. Es waren noch zwei weitere Verhandlungen vorher angesetzt. Die erste von den vorausgehenden Verhandlungen wurde aufgerufen. Verwunderlich war, dass niemand sich in Richtung Gerichtssaal bewegte.

Zunächst wurde mit der Mandantin noch kurz die Sach- und Rechtslage erläutert. Als dann die nächste Sache aufgerufen wurde, nahmen wir im Gerichtssaal Platz. Aber auch zu dieser Verhandlung erschien niemand. Die Arbeitsrichterin diktierte halblaut ihrer Protokollantin, man konnte nur schlussfolgern, dass es um das laufende Verfahren ohne Teilnehmer ging.

Nachdem dann die Zeit abgelaufen war, rief die Richterin unsere Angelegenheit auf. Wir nahmen Platz. Die beklagte Seite erschien zunächst nicht.

Daraufhin fragte die Arbeitsrichterin geschäftsmäßig noch einige Dinge zur Sache ab. Daran anschließend begann sie, das Protokoll im Entwurf zu diktieren. Sie fragte, ob wir ein Versäumnisurteil beantragen werden, was entsprechend bejaht wurde. Nach ca. fünf Minuten war die Sache soweit abdiktiert. Die Arbeitsrichterin meinte, wir müssen noch einige Minuten warten, ob der Gegner erscheint. Sie rief erneut die Sache zur Verhandlung auf. Es erschien trotzdem niemand für die Beklagtenseite. Nach ca. weiteren fünf Minuten erfolgte der dritte Aufruf. Nachdem dieser ebenfalls erfolglos blieb, verkündete die Richterin das Versäumnisurteil.

Das schien ein Tag der säumigen Parteien für die Arbeitsrichterin gewesen zu sein. Unsere Mandantin hat zunächst erst einmal ein Versäumnisurteil über ihre Ansprüche. Somit konnten wir nach ca. 15 Minuten die Angelegenheit beenden.

Aus der Kochsprache: ein schnelles Gericht muss nicht immer ein schlechtes Gericht sein.

Ihre R24 Kanzlei