Eine Schwangerschaft ist meist ein freudiges Ereignis. Manchmal auch bei Streitigkeiten. Wie das geht, zeigt die folgende Geschichte.
Die Arbeitnehmerin hat jede Menge Überstunden. Sie muss ein Geschäft besetzen während der Öffnungszeiten. Und wenn Kunden kommen, diese „bearbeiten“. Ihre Chefin rechnet ihr nur die Zeit als Arbeitszeit an, die sie für die Bearbeitung der Kunden benötigt, die ist vorgegeben. Es hat übrigens nichts mit Sex zu tun. Die übrige Anwesenheitszeit im Geschäft wird nicht berücksichtigt.
Da die Stunden sich summierten, sprach sie mit ihrer Chefin. Die lehnte eine Bezahlung jedoch ab. Also kam sie zu unserem Rechtsanwalt für eine Beratung im Arbeitsrecht. Es wurde ein Schreiben formuliert, dass sie selbst an ihre Chefin schickte. Der Anwalt outete sich nicht, um eine Eskalation zu vermeiden. Und die Chefin? Die ließ sofort über ihren Rechtsanwalt antworten.
Nun steht die Frage, wie es weiter gehen soll. Wenn die Arbeitnehmerin ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzt, wird sie wohl die Kündigung erhalten, es ist ein Betrieb mit weniger als 10 Arbeitnehmern. Sie wollte sich nach einer neuen Stelle umsehen und dann erst den Gerichtsweg beschreiten.
Nun meldete sie sich wieder mit der Nachricht über eine Schwangerschaft. Ob sich durch die Schwangerschaft im Streit etwas ändert. Na klar. Jetzt hat sie den besonderen Kündigungsschutz die Schwangerschaft. Sie kann also ihre Ansprüche klageweise durchsetzen. Wenn ihre Chefin ihr nach Erhalt der Klage kündigt, bekommt sie die Nachricht über die Schwangerschaft, so dass die Kündigung unwirksam ist. Und die Arbeitnehmerin hat Zeit und Muße während der Schwangerschaft und Elternzeit, sich um eine neue Arbeit zum Ende der Elternzeit zu kümmern.
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