Bargeld lacht, sagt der Volksmund. Nur nicht, wenn das Finanzamt kommt. Dann ist Bargeld eher hinderlich.
Denn das Finanzamt wittert bei Bargeld immer Schwarzgeld. Es unterstellt, dass einfach nicht alle Bareinnahmen steuerlich erfasst werden. Viele Steuerberater können davon ein Lied singen.
Wie soll man aber auch an einem Imbissstand die Bargeldeinnahmen erfassen? Wenn z.B. Mittags großer Andrang herrscht, muss alles schnell gehen, damit die Kunden nicht unzufrieden werden und wegbleiben. Also ist da keine Zeit, um gewissenhaft die Einnahmen zu erfassen. Es wird beispielsweise mit Strichlisten gearbeitet. Aber das Finanzamt nörgelt dennoch.
Es wäre schön, wenn mal ein Finanzbeamter für eine Woche den Imbiss führt und anschließend Vorschläge unterbreitet, wie die Aufzeichnungen zu fertigen sind, damit das Finanzamt sie anerkennt. Aber vielleicht ist das gar nicht gewollt. Denn so haben die Prüfer immer ein Mittel in den Händen für ein Mehrergebnis.
Jüngst hat der BFH, also der Bundesfinanzhof, die Aufzeichnungspflicht bestätigt. Für jeden einzelnen Umsatz. Nicht nur zusammengefasst täglich oder wöchentlich. Das war für ein Taxibetrieb. Lässt sich aber auf jedes andere Bargeldgeschäft übertragen.
Ihre R24 Steuerberater