Die Strafanzeige wurde bisher schriftlich oder mündlich bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft gestellt. Konnte man selbst machen oder einen Rechtsanwalt aus dem Strafrecht beauftragen. Jetzt kann man die Strafanzeige auch online einreichen, dazu gibt es hier eine Webseite. Auf der Seite heißt es, man solle vorher vielleicht noch einmal eine Nacht drüber schlafen.
Sonst kommt es zu verzwickten Situationen. Eine Frau war bei unserem Rechtsanwalt für Strafrecht in der Kanzlei in Hoyerswerda und verlangte, eine Strafanzeige einzureichen. Ihr Freund habe sie geschlagen. Wurde auch gemacht. Dann versöhnten sie sich wieder. Und weil der Freund schon einschlägig vorbestraft war, drohten ihm etliche Nachteile. Also beschwatzte er die Freundin zur Rücknahme der Strafanzeige. Ein Schelm, wer da denkt, dass die Versöhnung noch andere Ursachen hatte.
In einem anderen Fall stellte ein Arbeitgeber über den Rechtsanwalt eine Strafanzeige wegen Missetaten eines Arbeitnehmers. Konkret mit Unterlagen. Plötzlich wurden andere Mitarbeiter und Kunden aus den Unterlagen zur Zeugenaussage gebeten. Das war nun wohl nicht gewollt. Aber wie soll es sonst gehen mit den Ermittlungen? Das dürfte außerdem positive Wirkungen haben. Auf die anderen Mitarbeiter, die nun sehen, dass bestimmte Dinge eben nicht folgenlos bleiben. Und die Kunden dürften auch Verständnis haben, denn wer lässt sich schon gern beklauen.
Aber der Rat ist eben nicht schlecht: Ab und an sollte man über manche Fragen (z.B. eine Strafanzeige) erst einmal drüber schlafen.
Ihre R24 Kanzlei