Von der Steuer absetzen?

Wie spare ich Steuern, was kann ich von der Steuer absetzen? Das Jahr neigt sich dem Ende und viele suchen die Steuerersparnis.

Was kann ich von der Steuer absetzen? Diese Frage beschäftigt wohl jeden. Dabei gibt es viele Unterschiede, die es zu beachten gilt. Zunächst gibt es verschiedene Steuerarten. Da wären neben der Einkommensteuer noch die Umsatzsteuer oder Kfz-Steuer.

Bei der Kfz-Steuer herrscht wohl Einigkeit, da kann nichts von der Steuer abgesetzt werden. Außer das Auto wird abgeschafft und alles wird künftig mit dem Rad gefahren.

Also was bleibt sind die Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer, wo gespart werden kann. Aber wie geht das? Es besteht die Eventualität die Einnahmen nicht vollständig zu erklären. Das sollte aber keine Option sein. Es läge eine Steuerhinterziehung vor. Das ist kein Kavaliersdelikt. Es ist eine Straftat, die bis zu 10 Jahre Gefängnis zu Folge haben kann.

Aber was kann man dann von der Steuer absetzen? Es ist die Steuergestaltung und Steueroptimierung, die bleibt. Hier ist das Fachwissen des Steuerberaters gefragt. Durch geplante Investitionen, Rechtsformwechsel und effektive Auswertung der Vergangenheit können Steuern besser verteilt und auch gestaltet werden und das ganz legal. Es gibt tausende Vergleichsportale um das effektivste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden, die jeder bereits genutzt hat. Warum dann sowas nicht auch für die Steuerlast benutzen? Der Steuerberater ist hier das Portal für Sie.

Von der Steuer absetzen kann man Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, Spenden und außergewöhnliche Belastungen.

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die mit dem Betrieb zusammen hängen. Gibt der Unternehmer Geld aus, um beispielsweise Waren zu kaufen, die er später weiterverkaufen möchte, handelt es sich um eine Betriebsausgabe. Voraussetzung ist, dass ein Betrieb vorhanden ist.

Der Arbeitnehmer kann Werbungskosten von der Steuer absetzen. Per Gesetz sind Werbungskosten, Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Wenn der Arbeitnehmer sein Auto benutzen muss, um seine Arbeitsstelle zu erreichen, sind das Werbungskosten. Es dient der Erhaltung der Einnahmen, denn würde er nicht fahren, würde er gekündigt werden.

Dann kann man Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Die Sonderausgaben sind im Gesetz definiert. Es sind Versicherungsbeiträge, gezahlte Kirchensteuer, Schulgelder und Kinderbetreuungskosten u.ä. Aufwendungen. Ebenso zählen die Spenden dazu.

Als letztes verbleiben die außergewöhnlichen Belastungen, die man von der Steuer absetzen kann. Außergewöhnlichen Belastungen sind all das, was keine Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben sind. Jedoch kann nicht alles abgezogen werden, was einen belastet. Jeder wird wohl die Steuerzahlung als Belastung ansehen. Da sie aber jeder zahlen muss, ist es nicht außergewöhnliches mehr. Es muss zwangsläufig sein. Es muss unmöglich sein, sich den Ausgaben entziehen zu können.

Haben Sie weitere Fragen, was Sie von der Steuer absetzen können? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.

Ihre R24 Steuerberater