Wie umgeht man als Arbeitgeber den Mindestlohn ab 2015

Zum 01.01.2015 gibt es bekanntlich den Mindestlohn von 8,50 EUR je Zeitstunde. Und das neue Jahr hat noch nicht begonnen, da tauchen die ersten Versuche der Arbeitgeber auf, den Mindestlohn zu umgehen.

Da werden den Arbeitnehmern Änderungsverträge vorgelegt, die sie bei Drohung mit Kündigung zu unterschreiben haben. Aus 40 Stunden werden 30 Stunden. Dann wird festgelegt, dass die Arbeit in der Zeit zu schaffen sei. Und wer mehr Zeit benötigt, habe zu langsam gearbeitet. Das dürfte sicher vor Gericht zur Klärung über die Zahlung als Mindestlohn landen.

In einer anderen Spielart werden zwar vertraglich die Stunden verringert, aber die Arbeitnehmer sind immer noch bei tatsächlich gearbeiteten 40 Stunden. Auch das dürfte irgendwann bei Gericht auftauchen, spätestens im Fall der Kündigung eines Arbeitnehmers.

Oder die Arbeitnehmer zeigen ihren Chef im Fall einer Kündigung beim Zoll wegen Verletzung der Vorschriften zum Mindestlohn an, damit dieser überraschende Kontrollen durchführt.

Lausig ist nur, dass einige schwarze Schafe Chefs unter dem Deckmantel vom Mindestlohn Preise erhöhen und diesen dann noch umgehen wollen. Mögen sie alle auffliegen.

Übrigens stehen die Chancen dafür nicht schlecht. Jeder Arbeitgeber wird aller 4 Jahre durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) geprüft. Im Rahmen der Überprüfung wird auch die Einhaltung der Vorschriften zum Mindestlohn überwacht. Die Baubranche und andere Gewerke mit allgemein verbindlichen Tariflöhnen kennen das bereits. Und dann erhebt die DRV die SV-Beiträge auf die tatsächlich zu zahlenden Entgelte. Also auf den Mindestlohn, der den Arbeitnehmern zustand. Davon haben die Arbeitnehmer zwar nichts. Aber die Chefs müssen die SV-Beiträge nachzahlen. Und die DRV kann auch den Zoll informieren für weitere Maßnahmen.

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