Zähflüssige Güteverhandlung beim Arbeitsgericht

Arbeitsrecht wird von der Güteverhandlung am Arbeitsgericht bestimmt. In vielen Fällen wird in diesem Termin bereits der Sachverhalt geklärt und durch eine Einigung beendet.

Manch eine Güteverhandlung ist aber zähflüssig. In einem Fall wurde keine Einigung erzielt. Also gab das Gericht auf, Schriftsätze zu erstellen. Und der Kläger vertritt sich selbst.

Und so wird alles bestritten und um alles mit Händen und Füßen gekämpft. Zeugnis? Ist angeblich nicht angekommen. Hingesandt. Und? Das ist nicht zufriedenstellend.

Das Gehalt wurde um 10 Tage zu spät überwiesen. Er will Zinsen haben. Das kostet mehr, die Zinsen auszurechnen, als er bekommen wird.

Urlaubsabgeltung. Er hat noch Ansprüche aus dem Vorjahr. Auf den Einwand, er hätte seinen Urlaub nehmen sollen, wird behauptet, er wäre nicht gewährt worden.

Da wünscht man sich dann den Kammertermin herbei, damit die Schreiberei endlich ein Ende hat. Oder doch eine Einigung in der Güteverhandlung zustande gekommen wäre.

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