Verspätungszuschlag vom Finanzamt

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Das Finanzamt kann bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen einen Verspätungszuschlag festsetzen. Bisher war dies eine kann-Bestimmung. Das hat sich nun geändert. Ab dem Veranlagungszeitraum 2018 entstehen die Verspätungszuschläge kraft Gesetz. Das ist vergleichbar mit den Zinsen bei Steuernachzahlungen oder Erstattungen. Diese entstehen automatisch mit Ablauf des 14. Monats nach dem Veranlagungszeitraum. So soll es nun ab sofort auch mit den Verspätungszuschlägen sein.

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