Wie viel Alkohol am Steuer darf sein?

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrags-Kategorie:Strafrecht

Es ist immer wieder festzustellen, dass die Kenntnis über Alkohol am Steuer nur unvollkommen oder gar nicht vorhanden ist. Daraus ergeben sich dann Probleme mit Polizei, Gerichten und Führerscheinstellen ergeben.

Als Anwohner im grenznahmen Raum zur Tschechischen Republik ergibt sich durchaus insbesondere bei höheren Temperaturen der Anreiz, die Woche mit einem guten tschechischem Bier ausklingen zu lassen. Dass sich das betreffende Lokal oftmals nur wenige hundert Meter von der Grenze befindet und man im Übrigen gleich daneben noch den Nahrungs- und Genussmittelbedarf im nahegelegen Einkaufsshop auffüllen kann, ist dabei positiver Nebeneffekt.

Weitgehend unbekannt ist allerdings die Tatsache, dass in der Tschechischen Republik ein absolutes Verbot für Alkohol am Steuer gilt und jeder Verstoß durch Staatsanwaltschaft und Gericht mit drastischen Geldstrafen verfolgt wird. Auch soll es bei Verkehrskontrollen durch die tschechische Polizei so sein, dass turnusmäßig Kontrollen wegen Alkohol am Steuer durchgeführt werden, d. h. also nicht nur bei Verdacht.

Sich darauf zurückzuziehen, die tschechische Sprache nicht zu beherrschen, wird zumindest in Zukunft schon deswegen kein probates Mittel mehr sein, als dass häufiger bis regelmäßig bei jeder Polizeikontrolle im Grenzgebiet auch deutsche Beamte mit anwesend sind, die dieses Manko effektiv beheben sollen.

Stellt sich also die Lage in den Nachbarstaaten relativ klar dar, so ist die Sach- und Rechtslage in Deutschland schon unübersichtlicher. Es mag noch gemeinhin bekannt sein, dass man ab 1,1 Promille absolut fahruntüchtig ist. Ab dieser Grenze wird unwiderlegbar vermutet wird, dass Alkohol am Steuer die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen ausschließt.

Es ist auch noch gemeinhin bekannt, dass es eine 0,5 Promille-Grenze gibt. Wird man bei diesen Wert mit Alkohol am Steuer angetroffen, so ist das zwar nur eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Die kann aber mit 500 € und mehr Bußgeld belegt werden. Und sie führt zu Punkten in Flensburg. Fällt man wiederholt wegen Verstoßes gegen die 0,5 Promille-Grenze im Straßenverkehr auf, so kann das dazu führen, dass die Führerscheinstelle plötzlich Eignungszweifel anmeldet und den Fahrerlaubnisinhaber zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bestellt.

Verstöße gegen die 1,1 oder 0,5 Promille-Grenze für Alkohol am Steuer werden auch dann geahndet, wenn außer dem genossenen Alkohol im Blut keine Auffälligkeiten festgestellt werden. Strafbar ist es für den Fahrer, wenn Alkohol am Steuer und Verkehrsunfall zusammentreffen und sich die Frage der Fahrtüchtigkeit auch dann stellt, wenn die 1,1 Promille-Grenze noch nicht überschritten ist. Nach Meinung von Rechtsmedizinern kann Alkohol am Steuer bereits die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, wenn weder die 0,5 noch 1,1 Promille-Grenze erreicht sind. Alkoholbedingte Defizite beim Führen von Kraftfahrzeugen insbesondere der Reaktionsfähigkeit sollen bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille und mehr auftreten.

Die Folgen einer Verurteilung wegen Alkohol am Steuer mit oder ohne Unfall können Geld- oder Freiheitsstrafen, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder auch ein bis zu dreimonatiges Fahrverbot sein. Bei diesen Risiken kann die Überlegung, nach Alkoholgenuss das Fahren Nüchternen zu überlassen, nicht nur sehr sinnvoll sondern absolut zielführend sein, soweit es den Erhalt der eigenen Fahrerlaubnis betrifft.

Ihre R24 kooperation

Ihre R24 Anwaltskanzlei