Cum-Ex – Ein Skandal?

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Der Cum-Ex – Skandal beschäftigt schon lange die Medien und die Öffentlichkeit. Nun hat ein erster Prozess dazu begonnen. Die ersten Angeklagten in diesem Strafverfahren haben ihre Aussagen gemacht. Es kristallisiert sich heraus, dass mindestens die Banken (wenn vielleicht nicht alle, aber einige) wussten, dass diese Geschäfte nicht ganz sauber sind.

Jedoch ist es zu einfach, die Schuld den Banken zu geben. Warum? Gehen wir ins Detail.

Eine GmbH tätigt eine Gewinnausschüttung. Für diese Gewinnausschüttung stellt sie eine Steuerbescheinigung aus. Diese Steuerbescheinigung beinhaltet die für den Gewinnberechtigten einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer. In seiner Steuererklärung kann der Gesellschafter nun die Kapitalerträge angegeben und die einbehaltene Kapitalertragsteuer gegenrechnen lassen. Tut er dies, verlangt das Finanzamt in jedem Fall eine Steuerbescheinigung.

Ist diese Steuerbescheinigung falsch ausgestellt, haftet die GmbH deswegen für die Steuern. Auch beim Gesellschafter kann die Steuer zurückgefordert werden.

Werden Kapitalerträge durch die Banken an ihre Kunden ausgezahlt, erstellen diese die Bescheinigungen. Beim Cum-Ex – Skandal soll es so gewesen sein, dass Wertpapiere vor und nach dem Dividendenstichtag kurzfristig gehandelt wurden. Damit sollen Bescheinigungen über Kapitalerträge und vor allem die einbehaltene Steuer zweimal bzw. sogar mehrmals ausgestellt worden sein.

Wenn nun über einen Milliardenverlust für den Fiskus gesprochen wird, kann dies eigentlich nicht sein. Zum einen haftet die Bank für fehlerhaft ausgestellte Bescheinigungen. Zum anderen kann der Fiskus von den Bankkunden, die zu Unrecht die Steuern erhielten, ebenfalls Rückzahlungen fordern.

Kommen wir zurück auf den Gesellschafter der GmbH. Dieser wird vom Fiskus lückenlos kontrolliert. Erfolgt die Gewinnausschüttung, fordert das Finanzamt bereits an dieser Stelle den Beschluss über die Gewinnausschüttung an. Will er die Kapitalertragsteuer geltend machen, muss er die Steuerbescheinigung vorliegen. Dem Fiskus ist es also möglich, beides quer zu prüfen. Anscheinend scheut der Fiskus bei größeren Unternehmen und Massenbescheinigungen die Arbeit. Würde er mit der gleichen Akribie und Penetranz, mit der er die Kleinunternehmen prüft und kontrolliert, auch bei den Banken und Großunternehmen vorgehen, wäre der Cum-Ex – Skandal wahrscheinlich gar nicht erst aufgetreten.

Es bleibt abzuwarten, ob nicht genau diese Ausführungen auch noch im Strafprozess von den Verteidigern der Angeklagten eingeführt werden.

Ihre R24 Anwälte und Steuerberater

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