Es gibt ja immer wieder um die Erbschaftsteuer die Diskussion, dass die Verteilung des Vermögens ungleichmäßig und möglicherweise ungerecht ist. Diejenigen, die Vermögen haben und es vererben wollen, sehen das natürlich anders. Schließlich haben viele Menschen Vermögen durch eigene Arbeitsleistung aufgebaut und möchten dies natürlich ihren Kindern und Enkeln weitergeben.
Andererseits ist es für viele Menschen im normalen Arbeitsleben kaum noch möglich, Vermögen zu bilden, insbesondere in der heutigen Zeit mit hoher Inflation und keine Zinsen.
Nun gibt es auch noch im Steuerrecht eine Begünstigung sogenannter Betriebsvermögen. Werden diese vererbt, gibt es Verschonungsabschläge bis volle Steuerbefreiung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Damit liegt eine Ungleichbehandlung mit normalen privaten Vermögen vor. Wer also ein Einfamilienhaus, sein privates Aktiendepot und Geldvermögen vererbt, erhält keine Begünstigungen.
Der Bundesfinanzhof hat nun in einem Beschluss klargestellt, dass diese ungleiche Besteuerung nicht als verfassungswidrig zu betrachten ist. Generell verweist das Gericht auch darauf, dass das die Erbschaftsteuer verfassungsgemäß ist.
Und so kommt es, dass die Reichen immer reicher werden. Denn insbesondere vermögende Menschen haben unter ihren Vermögenswerten Betriebsvermögen. Diese können sie dann steuerbegünstigt vererben.
Andererseits sollte man nicht die Erbschaftsteuer benutzen, um für Gerechtigkeit bei der Vermögensverteilung zu sorgen. Die Coronakrise und die jetzige Inflation zeigen, dass es eher auf der Einkommensseite die Ungerechtigkeiten gibt,. Denn hier wird die Vermögensbildung verhindert. Grund dafür sind die exorbitanten Abgaben, die der Staat auf Einkommen erhebt. Neben der Lohn- bzw. Einkommensteuer werden erhebliche Sozialabgaben erhoben.
Und dann die sogenannten Verbrauchssteuern. Die Besteuerung der Energie ist einer der Inflationstreiber, die die Haushalte belasten. Lassen wir Benzin oder Diesel mal außen vor, wo schon mehr als die Hälfte des Preises aus Steuern besteht. Auch Heizöl, Gas, Strom werden mit Energiesteuern belastet. Das reicht von 0,21 € pro Kilowattstunde für Heizöl über 0,55 € pro Kilowattstunde für Gas bis hin zu Kohle mit zwölf Cent pro Kilowattstunde. Dazu kommt die sogenannte CO2 Steuer, die seit 2022 30 € pro Tonne Kohlendioxid beträgt. Und schließlich wird auf alles noch die Mehrwertsteuer gerechnet. Lebensmittel, alle Dinge des täglichen Bedarfs, werden ebenfalls mit Umsatzsteuer belegt.
Da hilft nicht mal mehr Alkohol, der wird ebenfalls zusätzlich besteuert.
Es zeigt sich, dass die Vermögensbildung genau durch den verhindert wird, der über die ungerechte Verteilung der Vermögen andererseits jammert. Nämlich den Staat. Krokodilstränen, bzw. Wasser predigen und Wein saufen, sind dafür die richtigen Asudrücke.
Drückt auch Sie die Abgabenlast? Vielleicht kann Ihnen ein Steuerberater helfen.
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