Listenpreis beim E-Auto

Das E-Auto kommt nicht so richtig in Fahrt. Nun hat der Gesetzgeber ein weiteres Lockmittel für diese Fahrzeuge geschaffen. Der Listenpreis für E-Autos halbiert sich.

Was bedeutet das nun? Sie fahren einen PKW für 20.000 EUR als Dienst- oder Geschäftswagen. Normales Auto: 1 % des Listenpreises ist monatlich als Sachbezug zu versteuern. Es sind hier 200 EUR auf den monatlichen Gewinn oder Lohn draufzuschlagen. Beim Arbeitnehmer bedeutet das z.B. rund 40 EUR Abzug für SV und vielleicht 60 EUR für die Steuer. Macht knapp 100 EUR an Abgaben.

Fährt er aber ein E-Auto, z.B.Nissan Leaf oder so, sieht es schon anders aus. 0,5 % des Listenpreises sind anzusetzen. Bei 20.000 EUR sind das dann nur 100 EUR Sachbezug. Macht bei dem Arbeitnehmer grob geschätzt eben nur 50 EUR an Abgaben. Somit macht die Anschaffung eines E-Autos, das man auch privat nutzen darf, durchaus Sinn. Vor allem, wenn man hauptächlich nur kurze Strecken, z.B. in einer größern Stadt fährt.

Bei längeren Wegen gibt es verschiedene Probleme zu beachten, die mit Steuern und Abgaben weniger zu tun haben. Beispiel: Ein Handelsvertreter fährt ja schon einiges am Tag. Im Winter hat die Batterie weniger Kapaizität. Schafft er es bis nach Hause? Wo kann er unterwegs aufladen? Wie lange dauert das?

Und ein anderes Problem, auch im Winter. Mit dem E-Auto unterwegs auf der Autobahn. Der Saft reicht noch gut bis nach Hause. Plötzlich Stau. Mist. Minus 20 Grad. Und nun? Heizung aus und frieren, sonst ist irgendwann der Saft alle und man bleibt auf der Straße liegen. Da können wir leider nicht helfen.

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