Vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis haben die Götter Schweiß und die MPU gesetzt. 8 Punkte in Flensburg, an unübersichtlicher Stelle überholt mit Verkehrsunfall, 1,6 und mehr ‰ am Steuer und dabei angehalten, nur einige von Fällen, in denen Führerscheinstelle oder Gerichte die Fahrerlaubnis entziehen können.
Beantragt man diese dann neu, so weist die Führerscheinstelle darauf hin, dass ein positiver Entscheid über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nur bei Nachweis bestimmter Voraussetzungen ergehen wird. Diese Voraussetzungen müssen im Rahmen einer sogenannten medizinisch-psychologischen Untersuchung – MPU – nachgewiesen werden.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis durch Behörden und Gerichten wird in allen Fällen vorgenommen, in denen der bisherige Fahrerlaubnisinhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen wird. Folglich muss jeder Antragsteller nun durch diese MPU seine Geeignetheit nachweisen. Er muss insbesondere charakterlich, gesundheitlich und geistig geeignet sein.
Besondere Probleme ergeben sich deswegen bei der Entziehung der Fahrerlaubnis nach Alkohol im Straßenkehrer. Ein erfolgreicher Nachweis kann nur dann gelingen, wenn der Antragsteller zur Überzeugung des Gutachters nachweist, strikt zwischen Alkoholgenuss und Führern von Fahrzeugen trennen zu können. Dieser Nachweis ist schwierig. Er wird kaum gelingen, wenn man sich auf die MPU entweder überhaupt nicht vorbereitet oder obskuren Anzeigen, die die erfolgreiche Ablegung der MPU versprechen, nachgeht.
Besonders nach der Entziehung wegen Alkohols am Steuer empfiehlt es sich dringend, frühzeitig unter ärztlicher Betreuung und Begleitung (regelmäßige Ermittlung des Nachweises fehlenden Alkoholgenusses durch Laboruntersuchungen und Teilnahme an Suchttherapien) umfassend zu dokumentieren, eine radikale Wendung im Trink- und Alkoholgenussverhalten vollzogen zu haben. Diese Nachweise sollten nicht nur über 6 Monate geführt werden. Wird beispielsweise durch ein Urteil eine längere sogenannten Sperrfrist verhängt, d. h. eine Frist, vor deren Ablauf man keinen Neuantrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen kann, so empfehlen sich solche Maßnahmen im Zusammenhang mit Anträgen bei Gericht auf Abkürzung dieser Sperrfrist. Es ist auf jeden Fall ein Trugschluss im Hinblick auf die MPU, zu glauben, dass nach Ergehen einer Entscheidung, die die Fahrerlaubnis entzieht, bis zum Ablauf der Sperrfrist tatenlos zugewartet werden kann. Die Tätigkeit, die Fahrerlaubnis wieder zu erlangen, muss sofort nach der gerichtlichen oder der Entscheidung der Verwaltungsbehörde (Führerscheinstelle) einsetzen, mit juristischer und medizinischer Begleitung. Nur dann wird die MPU zu bestehen sein.
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