Telefonieren in der Öffentlichkeit und die Geheimhaltung

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Telefonieren in der Öffentlichkeit: Es macht durchaus Sinn, den Zug als öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen. Wenn die Verbindungen zeitlich günstig sind, kann man sich jede Menge Stress im Auto auf der Straße sparen. Man kann im Zug lesen, man kann schlafen und Vieles mehr.

Kann man das wirklich? Nicht immer. Es gibt die nervigen Zeitgenossinnen und Genossen, die im Zug lautstark telefonieren müssen. So Eine war letztens im selben Zugabteil. Sie hatte einen Laptop vor sich aufgebaut, einen Stöpsel im Ohr und das Smartphone ständig in der Hand.

Wenn sie beim Telefonieren leise vor sich hin gemurmelt hätte, wäre es vielleicht noch zu ertragen gewesen. Jedoch hat sie mit ziemlich lauter Stimme scheinbar mit ihrer Sekretärin telefoniert und ihr Anweisungen erteilt.

Dabei fielen z. B. auch Namen von Personen, mit denen die Sekretärin Kontakt aufnehmen sollte. Es wurde der Inhalt von Schreiben diskutiert, den die Sekretärin an bestimmte Personen, die ebenfalls namentlich genannt wurden, richten sollte. Da die liebe „Chefin“ sehr laut telefonierte, dürfte das gesamte Abteil auch alle Namen deutlich verstanden haben.

Unabhängig von Fragen des Datenschutzes stellt sich aber auch die Frage der Geheimhaltung beim Telefonieren in der Öffentlichkeit. Die Dampftelefoniererin dürfte wohl  denTatbestand des § 203 StGB erfüllt haben. Hier heißt es: Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm anvertraut oder sonst bekanntgegeben worden ist, kann bestraft werden. Ebenso könnte durch das laute Telefonieren unbefugt ein fremdes Geheimnis, beispielsweise ein Betriebs- oder ein Geschäftsgeheimnis offenbart worden sein, strafbar nach § 204 StGB.

Es scheint Menschen zu geben, die wichtig sind. Sie zeigen das, indem sie in der Öffentlichkeit sich entsprechend präsentieren. Ein Laptop auf den Knien oder auf dem Tisch und natürlich lautstark telefonieren. Am besten in einem Ton, der offenbart, wer hier der Chef ist. Nur leider reicht das Denken beim Telefonieren nicht so weit, dass man ja damit unbefugt Dinge in der Öffentlichkeit preisgibt.

Darüber hinaus will man schon gar nicht mit manchen Sachen belästigt werden. Was interessiert es einen Mitreisenden, ob Maria schon wieder schwanger ist oder Karl sich von Gabi getrennt hat. Ebenso sinnfrei sind Gespräche, wie „Der Zug ist in fünf Minuten da.“

Das laute Telefonieren sollte als Umweltverschmutzung eingestuft werden. Schließlich sind sich die Mediziner darüber einig, dass Lärm ein das Gehör schädigendes Ereignis ist.

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