Die DSGVO kaum in Kraft und schon vergessen? Für die, die damit nichts anfangen können: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Wunderwaffe der EU zum Schutz personenbezogener Daten.
Und warum vergessen?
Flattert ein Schreiben vom Anwalt bei einem Unternehmer herein. Unter Versicherung ordnungsgemäßer Vollmacht wird mitgeteilt, es gäbe einen Vollstreckungsbescheid gegen einen Arbeitnehmer.
„Zur Vermeidung unnötiger Kosten und eines unter Umständen überflüssigen Verwaltungsaufwandes“ fragt er an, ob
- der Unternehmer zur Zahlung bereit sei,
- ob noch anderer Personen Ansprüche an den Arbeitnehmer haben,
- ob es weitere Pfändungen gibt.
Klar, kommt der Gerichtsvollzieher mit diesen Fragen, muss man sie beantworten. Aber so ohne Vorlage einer Vollmacht oder eines Vollstreckungsbescheides Auskunft an einen unbekannten Anwalt geben? Wohl eher nicht.
Die DSGVO ist wahrscheinlich noch nicht bis zu diesem Anwalt vorgedrungen, oder er setzt sich so einfach über die DSGVO hinweg.
Problematisch wird es für den Unternehmer, wenn er hier Auskunft erteilen würde. Von einem Verstoß gegen gesetzliche Regelungen abgesehen, könnte ihn auch der Arbeitnehmer belangen.
Aber unabhängig davon, ob die DSGVO zu ihm vorgedrungen ist, die wichtigste Frage hat der Anwalt vergessen. Da er keine Auskunft bekommt, muss er der Gerichtsvollzieher losschicken. Und über ihn bekommt der Anwalt dann die Auskunft, dass der Arbeitnehmer gar nicht mehr bei unserem Unternehmer beschäftigt ist. Ihre R24 Kooperation.
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