Vorsicht mit Dienstaufsichtsbeschwerde

Hier berichtet Kollege Rechtsanwalt Hoenig über eine Dienstaufsichtsbeschwerde und die Entschuldigung des Gerichtspräsidenten. Aber so locker, wie es sich liest, ist es nicht.

Stellen Sie es sich praktisch vor: Ein Beamter wird angezählt und sein Vorgesetzter soll sich entschuldigen. Das fällt schwer. Es wird in jedem Fall gründlich geprüft, ob man die Dienstaufsichtsbeschwerde zurück weisen kann. Wer entschuldigt sich schon gern.

Auch bei uns gab es mal den Fall der erfolgreichen Beschwerde und Entschuldigung. In einem Steuerverfahren meinte der Sachbearbeiter, mal andere Ämter über einen Sachverhalt informieren zu müssen. Klarer Fall der Verletzung des Steuergeheimnisses. Es wurde überlegt, welcher Weg der bessere ist: Dienstaufsichtsbeschwerde oder Strafanzeige. Damit das Verhältnis mit dem betreffenden Finanzamt nicht allzu sehr belastet wird, wurde die Beschwerde durch den Steuerberater gewählt. Und sie hatte Erfolg. Der Vorsteher meldete sich zunächst telefonisch und dann auch noch einmal schriftlich.

Für den zusätzlichen Aufwand gab es 150 EUR. Das ist etwas ganz seltenes.

Schreibt man jedoch sinnlose bzw. unbegründete Beschwerden, wird man schnell als Querulant eingestuft. Es sollte also sorgfältig abgewogen werden, ob man dieses Mittel wählt.

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