Woran kann man unberechtigte Forderungen erkennen?

In vielen Fällen werden Inkassobüros beauftragt, Forderungen einzutreiben.

Falls eine Rechnung nicht bezahlt wird, schreibt ein Unternehmen in der Regel ein oder zwei Mahnungen und gibt sodann die weitere Bearbeitung der Forderungseinziehung an ein Inkassobüro oder Rechtsanwalt ab. Seitens dieser Institutionen erfolgen dann vielleicht nochmal ein oder zwei Schreiben zu den Forderungen, sodann wird ein Mahnbescheid beantragt oder die Klage eingereicht.

Unberechtigte Forderungen kann man daran erkennen, dass diese Abläufe nicht ganz so stattfinden.

Nachdem das Unternehmen zunächst drei Mahnungen in drei Monaten geschickt hat, beauftragt es anschließend ein Inkassobüro zum Eintreiben der Forderungen. Dieses Inkassobüro schreibt zunächst mit Datum 09.03.2015 und fordert zur Zahlung bis zum 23.03.2015 auf.

Anschließend kommt eine weitere Aufforderung zur Zahlung bis zum 27.03.2015 auf. Daran schließt sich ein erneutes Schreiben, bis zum 14.04.2015 zu zahlen. Spätestens an dieser Stelle würde jedes andere Unternehmen die Geduld verlieren, ebenso sicherlich der Rechtsanwalt. Nach solchen fruchtlosen Mahnungen würde der Mahnbescheid folgen oder gleich die Klage.

Nicht so bei unberechtigten Forderungen. Hier folgt ein weiteres Schreiben, das zur Zahlung bis zum 27.04.2015 auffordert. Das nächste Schreiben stellt dann fest, dass keine Zahlung geleistet wurde und setzt Frist bis zum 16.05.2015 auf. Gleichzeitig wird angeboten, eine Zahlungsvereinbarung zu den Forderungen zu treffen.

Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist kommt das nächste Schreiben. Jetzt ist bis zum 30.05.2015 zu zahlen oder wenigstens eine Rate auf die Forderungen zu zahlen. Gerichtliche Schritte werden angedroht.

Man sitzt und wartet, dass vom Gericht Post kommt. Stattdessen kommt wieder ein Schreiben, in dem jetzt Frist bis zum 13.06.2015 gesetzt wird für den Ausgleich der Forderung. Und wieder werden die gerichtlichen Schritte angedroht.

Papier haben sie scheinbar genug. Und Geduld. Zen-Buddhismus?

Ihre R24 Anwälte