Urlaub wird nicht genommen: Die Urlaubsabgeltung
Urlaub ist gesetzlich so wichtig, dass eine Urlaubsabgeltung nur in Ausnahmefällen zulässig ist. Prinzipiell darf ein Arbeitnehmer also keinen Urlaub ansammeln, um ihn sich in Geldesform auszahlen zu lassen
Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Der Arbeitnehmer stellt einen Antrag, der Arbeitgeber gewährt dann daraufhin den Urlaub. Sofern der Urlaub im laufenden Jahr nicht genommen werden kann, darf er nur aus dringenden betrieblichen Gründen in das Folgejahr übertragen werden. In diesem Fall muss der Urlaub in den ersten drei Monaten gewährt und genommen werden. Auch hier steht die Urlaubsinanspruchnahme vor der Urlaubsabgeltung. Daher hat der Gesetzgeber noch erlaubt, dass aus dringenden betrieblichen Gründen der Urlaub im Folgejahr genommen werden kann.