Arbeitsgerichtsverfahren: Sternzeichen Schildkröte
Nach einem Arbeitsgerichtsverfahren ging es um die Bezahlung des Vergleichsbetrages durch den Arbeitgeber. Als keine Zahlung erfolgte, wurde zunächst der Rechtsanwalt der Gegenseite angeschrieben. Er wurde gebeten, sich um den entsprechenden Ausgleich zu kümmern.
Die Frist verstrich, es erfolgte keine Reaktion und keine Zahlung. Der Anwalt der Gegenseite wurde daher erneut angeschrieben. Ihm wurde mitgeteilt, dass von der Beendigung des Mandatsverhältnisses ausgegangen wird wegen der fehlenden Reaktion. Gleichzeitig wurde ihm angekündigt, dass seine Mandantschaft direkt angeschrieben wird.