Anwaltlicher Beistand ist bei Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten im unmittelbaren Umfeld zwischen Wohnungs- oder Grundstücksnachbarn häufig zu empfehlen. Diese Reibereien folgen ihren eigenen, ganz speziellen Gesetzmäßigkeiten; die persönliche Betroffenheit spielt eine ganz große Rolle.
Deshalb ist es zunächst sicherlich sinnvoll, ohne Einschaltung von Dritten oder anwaltlichen Vertretern zu versuchen, die Probleme persönlich zu klären.
In manchen Fällen kommt aber irgendwann einmal der Punkt, zu dem dies nicht mehr möglich erscheint. Gerade dann ist die Tätigkeit einer nicht persönlich betroffenen dritten Person entscheidend , um die Situation zu deeskalieren oder die Sachlage zu entkrampfen und für beide ohne Gesichtsverlust günstig zu regeln. Dann sollte anwaltlicher Beistand gesucht werden.
Ist dieser Punkt erreicht, bekommt man als Nachbar von seinem Gegenüber oder Nebenmann ein anwaltliches Schreiben, in dem Nachbarrechte geltend gemacht werden. Spätestens jetzt ist eigener anwaltlicher Beistand gefordert. Der Rechtsanwalt ist – im Gegensatz zum Richter – nicht unparteilich, sondern im Gegenteil verpflichtet, die Interessen seines Mandanten nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten. Dies kann durchaus auch einschließen, eine Regelung herbeizuführen, die für einen nicht anwaltlich vertretenen Nachbarn rechtsnachteilig ist.
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