Reden ist Silber, Schweigen ist Gold: Rechte Betroffener in strafrechtlicher Ermittlung
In der anwaltlichen Praxis des Strafverteidigers zeigt sich immer wieder, dass sich Mandanten durch voreilige Äußerungen (also dem Gegenteil von Schweigen) zu einem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort oder einer Trunkenheitsfahrt die Möglichkeiten einer Verteidigung ganz entscheidend einschränken. Meistens kann dann nur noch sogenannte Schadenbegrenzungen in der Rechtsfolge (Verminderung von Geldstrafe und des Zeitraums der Fahrerlaubnisentziehung) realistisch gestaltet werden.
Ursache des leider sehr offenherzigen Umgangs gegenüber befragenden Polizeibeamten ist wohl einerseits die nicht zutreffende Meinung, statt schweigen müsse man einem Polizeibeamten auf seine Frage Rede und Antwort stehen. Ferner das sicherlich menschliche aber auf jeden Fall zu unterdrückende Bedürfnis, sich gegenüber einem Vorwurf sofort und unbedingt rechtfertigen zu müssen. In solchen Situationen gilt, dass man als Betroffener das Recht zum Schweigen hat und keinerlei Aussagen machen muss.