Ein Mandant hat in den letzten sechs Jahren mittlerweile die dritte Prüfung durch das Finanzamt. Es ist ein Kleinunternehmen. Der Mandant betreibt das Unternehmen, um ein bisschen unter die Leute zu kommen, nicht arbeitslos zu sein, der Gesellschaft nicht auf der Tasche zu liegen und natürlich auch ein bisschen Geld zu verdienen. Es bleiben im Jahr vielleicht 10.000,00 € bis 20.000,00 € übrig. Zum Sterben zu viel, zum Leben zu wenig.
Vor ca. fünf oder sechs Jahren hatte er die erste Prüfung durch das Finanzamt, hier Umsatzsteuer. Dabei stellte der Prüfer fest, dass dieses kleine Unternehmen Buchführungspflichten verletzt hätte. Es hätte nicht klar und sauber getrennt, wie die Umsätze zwischen 7 % und 19 % zustande kommen. Daher hat dieser Beamte die Gelegenheit genutzt und diesem Kleinunternehmen Steuernachzahlungen aufgebrummt.
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