Aufbewahrungspflichten im Steuerrecht
Aufbewahrungspflichten gibt es viele, nicht nur im Steuerrecht. Die Konsequenzen sind im Steuerrecht drastisch, wenn man diese Pflichten verletzt.
Aufbewahrungspflichten gibt es viele, nicht nur im Steuerrecht. Die Konsequenzen sind im Steuerrecht drastisch, wenn man diese Pflichten verletzt.
Die Steuerzahler sind in der Regel immer die Gebeutelten der Nation. Nun auch im Fall des Anton Schlecker. Bekannt ist ja, dass er leider eine Pleite hingelegt hat. In der Zwischenzeit wurde er auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.
GOBD, von wem und für wen ist das? Vom Finanzminister: „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.“
Alle Welt spricht von Digitalisierung. Wir haben alles mit einer 4.0: Industrie 4.0, Handwerk 4.0 und natürlich auch die Digitalisierung 4.0. Es wird aller Welt suggeriert, dass wir sämtliches bisheriges Papier nicht mehr benötigen. Einscannen, abspeichern, Papier wegschmeißen. Wenn doch die Welt tatsächlich so einfach wäre. Wenn dann nicht die GOBD wären.
Wie spare ich Steuern, was kann ich von der Steuer absetzen? Das Jahr neigt sich dem Ende und viele suchen die Steuerersparnis.
Ein Bußgeldbescheid vom Finanzamt? Üblicherweise erhält man solche Post, wenn man im Straßenverkehr zu schnell war. Jedoch kann ein derartiger Bescheid auch vom Finanzamt kommen. Wenn man beispielsweise bei seiner Steuererklärung etwas geschummelt hat.
Können die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen nicht eingehalten werden, gibt es die Möglichkeit der Fristverlängerung. Der Antrag ist formlos beim Finanzamt zu stellen.
Wie jedes Jahr ist die Frist zur Abgabe der Steuererklärung einzuhalten. Und wie jedes Jahr ist die Zeit knapp. Aber welche Frist gilt es denn überhaupt einzuhalten?
Einen Antrag stellen Sie an das Finanzamt, wenn Sie eine Fristverlängerung benötigen oder weniger Steuern voraus zahlen wollen. Es empfiehlt sich, den Antrag schriftlich oder per E-Mail zu stellen, dann gehen die wesentlichen Informationen nicht verloren.
Nach Eingang des Antrags beim Finanzamt wird dieser entsprechend bearbeitet. Das Finanzamt hat mehrere Möglichkeiten, darauf zu reagieren.
Da gründet man eine GmbH wegen der Haftung für Schulden. Oder eine UG (Unternehmergesellschaft), wenn man nicht genug Geld hat. Denn für das unternehmerische Risiko will man nicht mit dem Privatvermögen in die Haftung genommen werden.
Ein Mandant hat bisher seine Buchhaltung selbst gemacht. Nun hat er eine Betriebsprüfung für drei Jahre am Hals. Deshalb erscheint er zur Beratung. Er meint, der Betriebsprüfer habe wohl nicht so viel Ahnung. Um ihn in die Schranken zu weisen, benötigt er nun professionelle Hilfe. Die Unterlagen und Schreiben des Finanzamtes werden übergeben. Beim Durchsehen der Unterlagen fallen zwei Dinge auf.
Nachdem die Politiker und die Medien das neue Zeitalter ausgerufen haben, ist die Digitalisierung in aller Munde. Weg mit dem Papier, wir machen alles elektronisch. Steuererklärung werden elektronisch übermittelt, besondere elektronische Anwaltspostfächer wurden eingerichtet, Papier ist überflüssig. Und was hat Murphys Gesetz damit zu tun? Murphys Gesetz besagt:“ Alles, was schief gehen kann, wird auch schiefgehen.“ Kann man hier bei Wikipedia nachlesen.
Alle Welt macht sich Sorgen wegen des neuen Präsidenten in den USA. Nun auch einige sogenannte Wirtschaftsgelehrte. Es geht um den Protektionismus, den Trump ankündigt. Z.B. Strafzölle einführen, wenn Autos in Mexiko produziert und in die USA eingeführt werden.
Der Mindestlohn wird ab 2017 auf 8,84 EUR je Stunde erhöht, auch für Minijobber. Das ist zunächst sicher erfreulich. Jedoch hat das für Unternehmen mit Minijobs weitere Auswirkungen. Sie müssen nicht nur den höheren Mindestlohn zahlen. Es sind die bestehenden Verträge zu überprüfen.
Gibt es in Deutschland ein Bankgeheimnis oder ein Steuergeheimnis? Wer kennt das nicht? Man möchte bestimmte Dinge nicht öffentlich machen, sondern geheim halten. Beispielsweise, wie viel Geld man auf dem Konto hat. Oder ob man Steuern zahlen muss bzw. wie viel.
Gerade im Zusammenhang mit geklauten Daten-CDs und den Ermittlungen deutscher Finanzbehörden nach Steuerhinterziehern ist das Bankgeheimnis immer wieder ein Gesprächsthema. Es gibt jedoch in Deutschland kein gesetzlich geregeltes Bankgeheimnis.
Der Datenschutz wird ja immer in Gefahr gesehen. Meistens, wenn es um Google oder Facebook geht. Nicht jedoch, wenn es um das Finanzamt geht.
Mittlerweile werden fast alle Daten der Steuerpflichtigen elektronisch an das Finanzamt übermittelt. So weit, so gut. Man sollte doch annehmen, dass die Daten dort in gewisser Weise vertraulich behandelt werden. Dem ist jedoch nicht so.
Hieß es vor einigen Jahren noch, dass die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers aus Gründen Datenschutz durch das Finanzamt erst nach Übermittlung der Steuererklärung und der sogenannten eTIN-Nummer gesehen werden kann, ist dies offensichtlich nicht mehr der Fall.
Es gibt Mandanten, die erscheinen mit der Frage, wie man legal Steuern sparen kann. Dabei haben sie so ein seltsames Zwinkern im Auge.
Legal Steuern sparen kann man, indem man die gesetzlich zulässigen Aufwendungen, beispielsweise bei den Bewerbungskosten als Arbeitnehmer sowie den Sonderausgaben geltend macht.
Wenn hier alle möglichen Beträge ausgeschöpft werden, kann man tatsächlich legal Steuern sparen.
Viele werden sich vielleicht nicht mehr erinnern, die Rentner bezogen vor Jahren ihre Gelder in der Regel immer steuerfrei. Der Ertragsanteil der Rente war so niedrig, dass ein Rentner üblicherweise keine Steuern zahlen musste. Dagegen hatte ein Beamter geklagt. Er musste seine Pension voll versteuern. Der Unterschied zwischen einem Rentner und einem Beamten liegt in der Erwirtschaftung der Rente / Pension. Während der Rentner sein Leben lang von seinem Gehalt / Lohn Versicherungsbeiträge einzahlte – der Arbeitgeber legte hier entsprechend einen gleichen Anteil drauf, bekam der Beamte seine Pension ohne eigene Leistungen. Der Beamte hatte somit ein höheres Nettoentgelt und bekam vom Staat zusätzlich seine Altersvorsorge.
Steuerformulare sollen sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Finanzämter die Arbeit erleichtern. Auch im Zeitalter der digitalen Steuerverwaltung gibt es weiterhin Steuerformulare. Nur eben nicht mehr in Papierform, sondern als sogenannte Taxonomie für die Datenübermittlung.
Das Finanzamt erhält vom Steuerberater des Steuerpflichtigen die Bilanz oder die Einnahme/Überschussrechnung digital übermittelt. Hierfür hat der Gesetzgeber die entsprechenden elektronischen Steuerformulare vorgegeben.
Seit Jahren ist jedoch die Unsitte zu beobachten, dass Finanzbeamte nach Eingang der Daten Rückfragen stellen. Soweit es um Belege geht, ist dies sicherlich in Ordnung. Jedoch sind viele Rückfragen auf die Aufgliederung von verschiedenen Posten in der elektronischen Bilanz bzw. der Einnahme/Überschussrechnung gerichtet. Hier gibt es beispielsweise die Positionen „sonstige betriebliche Aufwendungen“. Dieser Posten ist den Finanzbeamten nicht geheuer. Sie möchten gern wissen, was sich dahinter versteckt.
Warum Hinzuschätzung? Mittlerweile ist auch der Osten gut auf steuerliche Vorschriften eingestellt. Die Buchhaltungen werden ordnungsgemäß erstellt, die Belege werden fleißig gesammelt. Es wird für die Betriebsprüfer immer schwerer, Mehrergebnisse zu erzielen. War dies in den 90er Jahren wegen schwerer Mängel in den Buchhaltungen noch relativ einfach, müssen die Prüfer nun nach anderen Möglichkeiten suchen.
Ein beliebtes Instrument ist die Hinzuschätzung. Es werden krampfhaft Fehler in der Buchhaltung gesucht und in den vorläufigen Exposés aufgelistet. Aufgrund dieser angeblichen Mängel wird dann Umsatz hinzugeschätzt, da man ja diese Mängel irgendwie ausgleichen müsse.
Geht das überhaupt, Finanzamt verzichtet?
Erscheint das Finanzamt zur Außenprüfung, ist dies für viele Steuerpflichtige unangenehm. Man möchte meistens den Vorgang so schnell wie möglich abschließen. Auch das Finanzamt will so schnell wie möglich den Vorgang abschließen.
Jedoch ist hier nicht immer Eile angebracht. Viele Sachverhalte lassen sich erst nach gründlicher Prüfung klären. Daher sollte auch für eine Betriebsprüfung die gebotene Zeit aufgewendet werden. Dies gilt nicht nur für den Steuerpflichtigen, sondern auch für das Finanzamt.
Für fast alle Steuerbelange im täglichen Leben ist ein Finanzamt zuständig. Es erfüllt vielfältige Aufgaben. Die Zuständigkeit richtet sich in der Regel nach dem Wohnsitz des Steuerpflichtigen, bei Betrieben nach dem Sitz des Betriebes oder nach dem gewöhnlichen Aufenthalt. Um die Zuständigkeit muss man sich in der Regel nicht selbst kümmern, das Finanzamt hat von Amts wegen die Zuständigkeit zu klären.
Wechselt man Wohnsitz oder Sitz des Unternehmens, wechselt sich damit auch immer die Zuständigkeit des Amtes. Hier reicht es aus, eine entsprechende Gewerbeummeldung bzw. beim Einwohnermeldeamt die Ummeldung vorzunehmen. Aufgrund der Gewerbeummeldung wird das Finanzamt automatisch informiert. Beim Wohnsitz reicht es, die Bescheinigung des Meldeamtes dem Amt zu übersenden. Sodann werden die Akten vom alten Finanzamt zum neuen übersandt und dort nahtlos weiterbearbeitet.
Steuerpflichtige versuchen im Steuerrecht sich regelmäßig gegen zu hohe Steuerbelastungen zu wehren. Der Rechtsweg im Steuerrecht steht auch dafür offen. Allerdings ist der Weg recht steinig und dornig.
Vor einigen Jahren hat der Gesetzgeber die Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer abgeschafft. Dagegen haben sich nun Betroffene mit einer Klage gewandt. Der Bundesfinanzhof fand jedoch die Änderung des Gesetzgebers rechtens. Sie sei auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Was mögen die Pfeile anzeigen, abwärts oder unbeliebt?? Wie unbeliebt die Institutionen sind? Geht es mit ihnen abwärts? Oder sitzen sie nur im Keller?
Als steuerlicher Laie muss man den Unterschied zwischen diesen Begriffen nicht kennen. Blamabel ist es, wenn ein Finanzminister öffentlich etwas erzählt über eine Steuerbelastung ab einem bestimmten Betrag. Auf die Frage der Presse, ob es sich um Einkünfte oder Einkommen handelt, wusste dieser Finanzminister keine Antwort.
Daher hier das kleine Begriffslexikon:
Schlichte Änderung: die Abgabenordnung ist die Verfassung für das Finanzamt. Hier gibt es auch noch unentdecktes Land.
In Paragraf 172 Abs. 1 Satz 2 finden Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf schlichte Änderung zu stellen. Machen Sie das mal. Z. B. wegen Ihrer Steuer. Beantragen Sie, das Sie schlicht weniger zahlen wollen.
Wer macht das schon gerne, Steuern zahlen? Auswandern geht für viele ebenfalls nicht. Keine Lösung in Sicht?
Doch! In der Abgabenordnung gibt es eine schöne Vorschrift. Sie können einen Antrag auf Erlass der Steuerschulden stellen. Suchen Sie nach Paragraf 227 AO.
Haben Sie noch nie gehört? Durchgriffshaftung?
Wenn Sie Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, z. B. einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft (UG) sind, dann sollten Sie sich mit diesem Wort beschäftigen. Es bedeutet nichts anderes, als dass das Finanzamt Sie als Geschäftsführer persönlich für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten in die Haftung nehmen kann. Durchgriffshaftung eben.
Das wird in der Regel dann sein, wenn die GmbH in eine Krise gerät und ihre Steuern nicht mehr abführt. Ebenso kann ein Fall vorliegen, wenn wegen einer Krisensituation die GmbH erst gar keine Steuererklärungen abgibt. Tritt dann beispielsweise die Insolvenz ein, wird sich das Finanzamt an den oder die Geschäftsführer der GmbH wenden. Die Argumentation ist immer dieselbe: Hätte der Geschäftsführer pünktlich die Steuern angemeldet und pünktlich die Steuern bezahlt, würde das Finanzamt sich nicht mit allen anderen Insolvenzgläubigern anstellen müssen. Die Durchgriffshaftung bewirkt also, dass nicht nur die Kapitalgesellschaft haftet.
Das Finanzamt muss dazu zwar eine Pflichtverletzung nachweisen. Wenn aber die Steuern nicht pünktlich gezahlt werden oder Steuererklärungen nicht abgegeben werden, liegt objektiv gesehen schon eine Pflichtverletzung vor, die zur Durchgriffshaftung führen kann. Lediglich für den Zeitraum ab Kenntnis der Insolvenz und der Anmeldung (3 Wochen) liegt keine Pflichtverletzung vor.
CH ist das Autokennzeichen der Schweiz. So sind die Schweizer Bürger, wenn sie durch Deutschland fahren, schon von weitem zu erkennen. Die Schweizer werden vom deutschen Fiskus unter den Generalverdacht der Unterstützung bei Steuerhinterziehung gestellt. Das führte schon zu einigen Auswüchsen.
So setzte beispielsweise die SPD sich durch und verhinderte den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz. Man wolle die potentiellen Steuerhinterzieher nicht begünstigen. Das Abkommen sah u. a. vor, dass die Geldanleger eine Möglichkeit bekommen hätten, ihre „Schwarzgelder“ wieder weiß zu waschen. Prominentestes Opfer war Uli Hoeneß.
Der Betriebswagen mag für einige Manager großer Unternehmen ein Luxusartikel sein. Für viele Arbeitnehmer ist der Betriebswagen jedoch ein notwendiges Mittel, um ihre Arbeitsverpflichtungen zu erfüllen. Luxus steht dabei meist nicht im Vordergrund.
Es gab einmal eine Regierung, in der Farblehre rot-grün , die glattweg bei der Europäischen Union eine Ausnahme von der Umsatzbesteuerung für Betriebswagen beantragte und erhielt. In dem Antrag wurde behauptet, dass gerade bei Betriebswagen überwiegend Steuerhinterziehung begangen werden würde. Das war die Zeit, als die Vorsteuer auf Betriebswagen nur noch zur Hälfte anerkannt wurde. Einige Jahre später durften dann die deutschen Steuerzahler erfahren, wie ihre eigene Regierung sie einschätzte.
Wir hatten bereits hier berichtet, dass Frau Reni Schöne erfolgreich die Prüfung als neue Steuerberaterin ablegte. Am 5.3.2016 erhielt sie mit den anderen erfolgreichen Steuerberateranwärtern die lang ersehnte Zulassung. Nun wird sie auch in unserer Kanzlei offiziell als Steuerberaterin tätig sein.
Und hier noch ein Bild von der Zeremonie. Was meinen Sie, wer hier die Ansprache für die neue Steuerberaterin und ihre Kollegen und Kolleginnen hält? Keine Ahnung, was Sie jetzt gerade denken. Es ist die Präsidentin der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen.
