Der Richter führt hier das Protokoll
Wie an dieser Stelle dargestellt wurde, ist es natürlich der Richter, der das Protokoll der Zeugenvernehmung erstellt. Gerade im Strafrecht wird dies mitunter kritisch betrachtet.
Hier nur ein Fall aus einer Finanzgerichtsverhandlung: Es ging um die Frage, an was sich der Kläger genau erinnern könne. Er hatte Unterlagen zu seinem Terminkalender nebst Fahrtenbuch vorgelegt, um die Nutzung eines Arbeitszimmers zu belegen. Der Vertreter des Finanzamts meinte, einen Widerspruch zwischen Fahrtenbuch und Kalender gefunden zu haben. Kurz davor war in der Verhandlung ohne Protokollierung besprochen wurde, dass es natürlich schwierig ist, im Jahr 2016 Vorgänge aus dem Jahr 2009 zu diskutieren. Üblicherweise sind detaillierte Angaben nicht mehr so möglich aufgrund des langen Zeitablaufs.