Anwälte können eben doch nicht rechnen
Das können Anwälte nicht, wie das folgende Beispiel zeigt. Der Arbeitnehmer klagte noch auf Zahlung für irgendetwas vor dem Arbeitsgericht. Mit seinem Rechtsanwalt wurde eine Einigung versucht. Man fand auch eine Zahl, 500 EUR sollten es noch sein, zu zahlen als Abfindung.
Der Anwalt des Klägers wollte den Betrag netto. Der Rechtsanwalt des Beklagten natürlich eher brutto. Der Klägervertreter ließ daher die Verhandlungen platzen und beantragte Anberaumung der mündlichen Verhandlung.

