Arbeitsrecht – Frage: Wer ist Arbeitnehmer und wer nicht?
Im allgemeinen scheint die Antwort im Arbeitsrecht ja klar zu sein: Arbeitnehmer ist, wer bei jemand anderem angestellt ist. Für die meisten Arbeitnehmern ist diese Frage somit eindeutig beantwortet: sie haben einen Arbeitsvertrag. Ihr Chef zahlt ihnen Lohn oder Gehalt. Es werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten. Das kann jeder leicht feststellen, dazu muss man keinen Rechtsanwalt befragen.
Aber was ist mit selbständigen Mitarbeitern? Viele Unternehmen bedienen sich solcher Mitarbeiter, um Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Damit können ebenfalls Kündigungsfristen abgekürzt und der Kündigungsschutz umgangen werden. Eine der üblichen Bezeichnungen ist Handelsvertreter.