Rechtsschutzbedürfnis zur Klärung einer Kündigung?
Es geht um Fragen einer Kündigung. Ein Arbeitgeber hat einer Arbeitnehmerin gekündigt. Vorausgegangen war zunächst eine Abmahnung. Dann kündigte die Arbeitnehmerin an, dass sie sich krankschreiben lässt und verließ sofort die Arbeitsstelle. Vier Tage später flatterte der Krankenschein herein. In der Zwischenzeit hatte der Arbeitgeber bereits gekündigt. In seiner Kündigung formulierte er etwas unglücklich: „Hiermit wird hilfsweise das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum … gekündigt.“ Üblicherweise ist das ein Zusatz in einer Kündigung. Der Mandant hat aber eben nur diesen Satz verwendet.