Das Finanzamt und das Willkürverbot
Willkürverbot: Ein Mandant, ein Geschäftsführer einer GmbH, wird mit zwei Haftungsbescheiden zur Kasse gebeten. Er soll für Steuerschulden der GmbH einstehen, Lohnsteuer und Umsatzsteuer.
Dagegen Einspruch eingelegt und Aussetzung der Vollziehung beantragt. Es kommen zwei Briefe vom Finanzamt.
Bei der Umsatzsteuer gewährt das Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung. Bei der Lohnsteuer wird dies abgelehnt.