Vorsicht bei Haftungsfalle beim Handeln für eine GmbH
Haftungsfalle GmbH: Vertretungsberechtigtes Organ einer GmbH war, ist und bleibt deren Geschäftsführer. Schließt dieser einen Vertrag, so wird im Regelfall nicht er als Privatperson sondern die von ihm vertretene juristische Person verpflichtet.
Doch Vorsicht: Dies gilt nicht immer und erst recht nicht in der Haftungsfalle, in denen zwar ein Geschäftsführer existiert, dieser jedoch allenfalls als Strohmann fungiert. Im Hintergrund agieren Dritte, die die eigentlichen Geschäfte der GmbH führen, Verträge schließen etc. pp., ohne dass sie tatsächlich Geschäftsführer sind.