Verkehrsrecht: Regress der Haftpflichtversicherung bei Unfall unter Alkohol
Bei einem Unfall unter Alkohol zahlt die eigene Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zunächst den Fremdschaden, also Schäden an anderen Fahrzeugen und oder Personenschäden. Geschah der Unfall unter Alkohol, ist damit die Angelegenheit aber noch nicht beendet. Bei Unfall unter Alkohol gilt eine Besonderheit. Die Versicherung wird im Innenverhältnis die geleisteten Zahlungen zurückfordern.