Überstunden: Nötigung durch den Arbeitsrichter in der Güteverhandlung?
In einem Arbeitsgerichtsverfahren klagte der Arbeitnehmer wegen Bezahlung von Überstunden. Er behauptete, jeden Tag mindestens ein bis zwei Überstunden gemacht zu haben und wollte dann für einige Monate eine entsprechend hohe Nachzahlung von seinem ehemaligen Arbeit-geber für angebliche Überstunden.
Auch im Arbeitsrecht ist es so, dass Derjenige zu beweisen hat, der behauptet. Einfach eine Liste mit Überstunden zu schreiben, aus der sich die angebliche Mehrarbeit ergibt, ist kein Beweis. Es ist in der Regel sehr schwierig für Arbeitnehmer, ihre Überstunden nachzuweisen.

