Strafverteidiger: Zwischen Vertrauen und Lüge
In einem Blogbeitrag schreibt ein Strafverteidiger zum Vertrauen zum Mandanten, zum Spagat zwischen der Pflicht zur Wahrheit auf der einen Seite und dem maximalen Ergebnis einer Strafverteidigung auf der anderen Seite. In dem konkreten Fall geht es um einen Mandanten, der seinem Strafverteidiger im Vertrauen bereits schilderte, dass er die Tat begangen hatte. Im Lauf der Bearbeitung des Strafverfahrens und der Akteneinsicht teilte der Mandant sodann seinem Rechtsanwalt mit, dass er eine Verteidigung auf Freispruch wünscht.
Hier beginnt das Dilemma eines Strafverteidigers. Einerseits kann er natürlich Freispruch beantragen, wenn die Staatsanwaltschaft nicht in der Lage ist, dem Mandanten die Straftat nachzuweisen. Andererseits weiß er, dass der Mandant die Tat beging. Jedoch geht es im Strafrecht nicht um Moral. Interessant bei diesem Beitrag sind auch die verschiedenen Kommentare, wie ein Verteidiger sich zu verhalten hätte.