Freundlicher Service vom Gewerberegister
Das Gewerberegister hat einen neuen Service. Es erinnert nett an das Ausfüllen des Fragebogens.
Das Gewerberegister hat einen neuen Service. Es erinnert nett an das Ausfüllen des Fragebogens.
Eine Arbeitnehmerin wird eingestellt. Sie war lange arbeitslos, der Mandant möchte es dennoch mit ihr versuchen. Sie hinterlässt den Eindruck, dass man eine Arbeitnehmerin trotz langer Arbeitslosigkeit einstellen kann.
Nach genau 4 Wochen flattert ein Krankenschein rein. Und ein Anruf, es täte ihr Leid, sie hätte sich schwer erkältet und wäre einige Tage außer Gefecht. Okay, kann man nichts machen. Eine Woche später dann wieder ein Anruf, die Nebenhöhlen wären entzündet, es dauert noch einige Tage länger. Dann kein neuer Anruf, nur noch Krankenschein und gleich für 14 Tage. Da konnte der Mandant nur noch die Reißleine ziehen und während der Probezeit kündigen.
Die Einstweilige Verfügung ist schwierig. Der Mandant schrieb an seinen Gläubiger und meinte, er würde über seinen Anwalt prüfen lassen, ob dieser insolvent sei. Das empfand der Gläubiger als rufschädigend und beauftrage eine Anwältin mit Abwehrmaßnahmen. Diese schrieb zunächst den Mandanten an und forderte ihn auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der wandte sich an uns.
Also wird der Anwältin unter Vorlage einer Vollmacht (!) mitgeteilt, dass keine solche Erklärung abgegeben wird. Was folgt, war eine einstweilige Verfügung. Davon erfuhren wir durch einen Anruf aus dem Sekretariat der Anwältin. Wo denn das Empfangsbekenntnis (EB) für die Einstweilige Verfügung bleibe. Fragt sich nur wo, es gab keine Post. Das klärte sich kurze Zeit später auf. Der Mandant hatte die Einstweilige Verfügung bekommen. Obwohl wir ausdrücklich im Antrag und der Verfügung als Prozessbevollmächtigte genannt waren.
Nach einer Betriebsprüfung gab die Prüferin den Vorwurf der Steuerhinterziehung beim Steuerberater des geprüften Unternehmens bekannt. Sie teilte mit, dass sie die Prüfung beendet und Meldung an die Steuerstrafstelle geben wird. Sie ist der Auffassung, dass der Vorwurf der Steuerhinterziehung erfüllt ist. Der Steuerberater teilte der Prüferin daraufhin mit, dass der Mandant zunächst keine weiteren Auskünfte erteilen wird. Eine angesetzte Besprechung wurde durch den Steuerberater abgesagt.
Das Unternehmen wurde schriftlich über den Vorwurf der Steuerhinterziehung informiert. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, was als nächstes seitens des Finanzamtes unternommen werden könnte. Das Unternehmen wurde darüber belehrt, wie es sich verhalten sollte. Es wurde insbesondere der Hinweis gegeben, keine Äußerungen abzugeben, zunächst Akteneinsicht zu beantragen und dann die weiteren Schritte beraten.
Was macht das Unternehmen? Es ruft bei der Prüferin an und vereinbart, dass der Besprechungstermin doch stattfinden solle. Der Steuerberater kann daran nicht teilnehmen, da er im Urlaub ist. Das stört aber das Unternehmen nicht.
Ein Mandant meldete sich mit einer Vorladung zur Polizei. Bei ihm fand eine Durchsuchung statt wegen einer Straftat, die ein anderer begangen haben sollte. Nun erhielt er die Vorladung zur Polizei, mit der er zur Aussage aufgefordert wurde.
Auf die Frage, was er nun machen wolle, meinte er, er würde der Vorladung zur Polizei schon folgen und versuchen, alles aufzuklären. Das ist schon seltsam, haben die Menschen alle die Volksweisheiten vergessen, die sie als Kinder mal von ihren Großmüttern gelernt haben? „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“ Das ist eine uralte Redensart, die voller Weisheit steckt.
Woher will der Mandant wissen, ab welcher Stelle er sich möglicherweise verdächtig macht und er die Aussage verweigern kann? Die Polizei wird ihn nicht belehren. Sie wird ihn höflich befragen, freundlich lächeln und ihm sogar einen Kaffee anbieten. Die Polizei hat schließlich den Auftrag von der Staatsanwaltschaft, eine Zeugenvernehmung durchzuführen.
Ein Mandant erscheint wegen einem Idiotentest zur Beratung. Er möchte gern wieder Auto fahren. Leider kam er nicht, als ihm die Fahrerlaubnis wegen Alkohol am Steuer entzogen wurde.
Der Mandant war mit nicht wenigen Promille erwischt worden. Er bekam vom Gericht einen Strafbefehl mit einer hohen Geldstrafe und die Fahrerlaubnis wurde ihm außerdem für den entsprechenden Zeitraum entzogen.
Auch als die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis möglich war, holte er sich keinen Rechtsrat. Er ließ sich von der Behörde, auch Führerscheinstelle genannt, zur MPU (Idiotentest) schicken und fiel dort gnadenlos durch. Erst jetzt, nach dem Idiotentest, kam er, um sich beraten zu lassen. An dieser Stelle ist jedoch kaum noch ein schneller Weg möglich, um wieder Auto fahren zu dürfen. Es wird eine langwierige Angelegenheit, wenn man durch den Idiotentest fällt..
Hierunter wird meist verstanden, dass der Arbeitnehmer seine Leistung aus dem Arbeitsverhältnis nicht fristgerecht oder qualitätsgerecht erbringt, Arbeitsnormen nicht erfüllt oder halt einfach nur zu langsam arbeitet. Arbeitsrechtlich umfasst dieser Begriff mehr, beispielsweise auch eben die Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten.
Wenn der Arbeitnehmer zu langsam arbeitet oder seine Arbeitsnormen nicht erfüllt, die Qualität nicht stimmt, hat der Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten, zu reagieren. Zwar kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen. Jedoch kann eine solche Kündigung durch das Gericht überprüft werden. Vor allem steht eine Überprüfung von Kündigung dann an, wenn der Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt und daher das Arbeitsverhältnis sowieso den Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes unterliegt.
In einem Ermittlungsverfahren ordnete der Richter zunächst die Durchsuchung in den Objekten des Beschuldigten an. Darüber hinaus waren andere Stellen involviert, die ebenfalls durchsucht werden sollten. So z.B. der Steuerberater des Beschuldigten und ein Sachverständiger, der für den Beschuldigten tätig war.
In dem Durchsuchungsbeschluss hieß es als Begründung, dass bei dem Sachverständigen aufgrund manipulierter Gutachten ein Zusammenhang gegeben sein könnte.
Eine Durchsuchung bei Nichtbeschuldigten, beispielsweise Steuerberatern, läuft in der Regel sehr gesittet hat. Die Beamten erscheinen, legen den entsprechenden Gerichtsbeschluss vor und fragen höflich nach der Herausgabe aller Unterlagen an. In der Regel geben dann die nicht beschuldigten Personen oder Unternehmen die entsprechenden Daten und Unterlagen heraus. Wer lässt sich schon gerne komplett durchsuchen?
Bei dem Sachverständigen jedoch verhielt es sich anders. Hier wurde die Durchsuchung ordentlich durchgeführt, wie bei einem Beschuldigten. Es wurde in den Schränken herumgekramt, es wurden die Computerdaten kopiert und teilweise die Technik mit aufs Polizeirevier genommen. Hier hatte der Sachverständige den Eindruck, er sei wohl eher Beschuldigter.
Haben Sie noch nie gehört? Durchgriffshaftung?
Wenn Sie Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, z. B. einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft (UG) sind, dann sollten Sie sich mit diesem Wort beschäftigen. Es bedeutet nichts anderes, als dass das Finanzamt Sie als Geschäftsführer persönlich für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten in die Haftung nehmen kann. Durchgriffshaftung eben.
Das wird in der Regel dann sein, wenn die GmbH in eine Krise gerät und ihre Steuern nicht mehr abführt. Ebenso kann ein Fall vorliegen, wenn wegen einer Krisensituation die GmbH erst gar keine Steuererklärungen abgibt. Tritt dann beispielsweise die Insolvenz ein, wird sich das Finanzamt an den oder die Geschäftsführer der GmbH wenden. Die Argumentation ist immer dieselbe: Hätte der Geschäftsführer pünktlich die Steuern angemeldet und pünktlich die Steuern bezahlt, würde das Finanzamt sich nicht mit allen anderen Insolvenzgläubigern anstellen müssen. Die Durchgriffshaftung bewirkt also, dass nicht nur die Kapitalgesellschaft haftet.
Das Finanzamt muss dazu zwar eine Pflichtverletzung nachweisen. Wenn aber die Steuern nicht pünktlich gezahlt werden oder Steuererklärungen nicht abgegeben werden, liegt objektiv gesehen schon eine Pflichtverletzung vor, die zur Durchgriffshaftung führen kann. Lediglich für den Zeitraum ab Kenntnis der Insolvenz und der Anmeldung (3 Wochen) liegt keine Pflichtverletzung vor.
Der Bundespräsident. Er gehört wie Bundesrat und Bundestag zu den Verfassungsorganen der Bundesrepublik. Er setzt zum Beispiel mit seiner Unterschrift Gesetze in Kraft. Er soll sie auch vorher prüfen. Ab und zu, ganz selten, verweigert er tatsächlich mal seine Unterschrift. Damit bringt er die Politik ganz schön ins Schwitzen. Sollte er öfters machen.
Der Bundespräsident hat mit Schloss Belevue einen schönen Sitz in Berlin.
In der heutigen Bildzeitung erklärt eine bekannte Schauspielerin, dass sie nicht gern auf Kommandos hört, da sieht sie glatt rot. Soweit so gut. Aber dann setzt sie hinzu, dass sie deshalb nicht bei Rot an Ampeln anhält, wenn sie mit den Rad oder als Fußgägnerin unterwegs ist. Da wird sie wütend über die Entmündigung.
Danke, kann man da als Autofahrer nur sagen. Wenn man einen Radfahrer oder Fußgänger anfährt, auch wenn der Rot hatte, bleibt man regelmäßig auf einen Teil des Schadens sitzen und muss auch dem Unfallverursacher einen Teil dessen Schadens ersetzen. Weil das Auto eine erhöhte Betriebsgefahr hat.
Unsere Kanzlerin scheint einen neuen Dreh gefunden zu haben. Erinnern Sie sich noch an Helmut Kohl? Der hatte auch den Dreh raus. Der saß unliebsame Sachen einfach aus.
Unsere Kanzlerin tut so, als würde sie etwas bewegen. Beispiel Flüchtlinge: Sie schwatzt ganz lange mit den anderen EU-Oberen. Ist was passiert? Nein. Kommen weniger Flüchtlinge? Ja. Weil andere die Arbeit für die Kanzlerin erledigt haben. Die Balkanstaaten, die haben einfach die Grenzen dicht gemacht.
Und jetzt im Fall Böhmermann? Die Kanzlerin tut offensichtlich Erdogan und der Türkei einen Gefallen. Anklage zugelassen. Passiert was? Wiederum nein, wahrscheinlich. Denn die Staatsanwaltschaft wird jetzt ermitteln. Und mangels Verdacht oder warum auch immer das Verfahren wieder einstellen.
Anwaltlicher Beistand ist bei Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten im unmittelbaren Umfeld zwischen Wohnungs- oder Grundstücksnachbarn häufig zu empfehlen. Diese Reibereien folgen ihren eigenen, ganz speziellen Gesetzmäßigkeiten; die persönliche Betroffenheit spielt eine ganz große Rolle.
Deshalb ist es zunächst sicherlich sinnvoll, ohne Einschaltung von Dritten oder anwaltlichen Vertretern zu versuchen, die Probleme persönlich zu klären.
In manchen Fällen kommt aber irgendwann einmal der Punkt, zu dem dies nicht mehr möglich erscheint. Gerade dann ist die Tätigkeit einer nicht persönlich betroffenen dritten Person entscheidend , um die Situation zu deeskalieren oder die Sachlage zu entkrampfen und für beide ohne Gesichtsverlust günstig zu regeln. Dann sollte anwaltlicher Beistand gesucht werden.
Ist dieser Punkt erreicht, bekommt man als Nachbar von seinem Gegenüber oder Nebenmann ein anwaltliches Schreiben, in dem Nachbarrechte geltend gemacht werden. Spätestens jetzt ist eigener anwaltlicher Beistand gefordert. Der Rechtsanwalt ist – im Gegensatz zum Richter – nicht unparteilich, sondern im Gegenteil verpflichtet, die Interessen seines Mandanten nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten. Dies kann durchaus auch einschließen, eine Regelung herbeizuführen, die für einen nicht anwaltlich vertretenen Nachbarn rechtsnachteilig ist.
Pflichtverletzungen eines Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag haben nicht nur Konsequenzen, wie beispielsweise eine Abmahnung oder die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. In bestimmten Fällen kann es auch vorkommen, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber schadenersatzpflichtig ist.
Entsteht dem Arbeitgeber durch Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers ein finanzieller Schaden, ist der Arbeitnehmer dem Grunde nach zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Jedoch richtet sich die Höhe nach der Schwere der Schuld der Pflichtverletzungen. Hat der Arbeitnehmer beispielsweise fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt, fällt auch die Höhe des Schadenersatzanspruchs unterschiedlich aus. Darüber hinaus muss natürlich der Arbeitgeber seinerseits den Schaden in der Höhe auch genau belegen. Das bringt natürlich Schwierigkeiten mit sich, weil verschiedene Faktoren hierbei eine Rolle spielen.
Höflich gegenüber der Polizei, natürlich, keine Frage. Denn die Beamten der Polizei erfüllen eine wichtige Aufgabe. Aber dennoch gilt es, einige Regeln zu beachten.
Kürzlich rief ein Mandant ganz aufgelöst an. Ihm war ein Fußgänger völlig überraschend ins Auto gelaufen. Nun war die Polizei da und hat schon etwas von Körperverletzung erzählt. Wie er sich denn verhalten solle.
Wie gesagt, höflich. Alle Papiere, die abgefragt werden, also Personalausweis, Fahrzeugpapiere usw., vorlegen. Angaben zur Person beantworten. Ansonsten muss man sich nicht weiter einlassen. Hier kann man antworten, dass man erst mit einem Rechtsanwalt Rücksprache halten will und sich dann äußern wird. Der Beamte muss selbst auch darauf hinweisen. Aber im Eifer des Gefechts kann das auch mal vergessen werden.
Man kennt ihn kaum, den Bundesrat. Bekannter ist der Bundestag. Beide sitzen in Berlin.
Im Internet findet man ihn unter mit einer eigenen Seite.. Der Bundesrat ist ein Verfassungsorgan. In ihm sind die Länder vertreten. Die Bundesländer wirken über dieses Organ mit an der Gesetzgebung sowie bei der Regelung der Angelegenheiten der EU. Damit sollen die Länderinteressen bei der politischen Willensbildung berücksichtigt werden. Das ist das Prinzip des Föderalismus.
Die Justizvollzugsanstalt, die JVA in Bautzen macht einen Tag der offenen Tür. Das wurde heute in der Zeitung gemeldet.
Dürfen die Gefangenen alle mal raustreten? Einkaufen gehen? Ins Kino?
Wohl eher nicht. Das wird wohl nur in eine Richtung offen sein, nämlich rein. Für Besucher der JVA. Zum Schnuppern? Mal einen Überblick verschaffen, wie die Verpflegung ist? Die Freizeitgestaltung?
Die Arbeitszeiten werden im Arbeitsrecht in der Regel durch den Arbeitsvertrag dem Grunde nach geregelt. So werden wöchentliche Arbeitszeiten vereinbart, beispielsweise 30 Stunden oder 40 Stunden. Darüber hinaus ist in den Arbeitsverträgen meist noch die Klausel enthalten, dass die Gestaltung der Arbeitszeiten durch den Arbeitgeber vorgenommen wird.
Oft haben die Firmen dann Schicht- oder Arbeitszeitpläne. Hier werden die Arbeitnehmer entsprechend eingesetzt. Natürlich können Arbeitnehmer bei der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeiten Wünsche anmelden. Gute Arbeitgeber werden dies auch bei der Planung der Arbeitszeiten berücksichtigen. Schließlich muss der Arbeitgeber bedenken, dass Arbeitnehmer Kinder haben und auch private Verpflichtungen, die es zu erledigen gilt. Hier ist es im beiderseitigen Interesse, Kompromisslösungen zu finden.
Bei der Regelung der Arbeitszeiten sind aber auch gesetzliche Grenzen zu beachten. So darf die tägliche Arbeitszeit höchstens zehn Stunden ohne Pausen betragen. Muss der Arbeitnehmer länger arbeiten, kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen, für die der Arbeitgeber belangt wird. Auch hinsichtlich der wöchentlichen Arbeitszeit gibt es gesetzliche Höchstgrenzen, die der Arbeitgeber zu beachten hat.
Hier berichtet ein Anwalt über den Kampf einer GEZ-Verweigerin, eigentlich heißt das Ding ja jetzt Haushaltsabgabe.
Aber wäre es nicht an der Zeit, grundsätzlich darüber nachzudenken? Alle Welt ist sich einig, dass die Programme der öffentlich rechtlichen Anstalten genauso schlecht oder gut sind, wie die der privaten Sender. Welchen öffentlichen Auftrag erfüllen sie nun? Und wieso gibt es dann nicht auch öffentlich rechtliche Zeitungen? Weshalb hat der Staat die Telekom privatisiert, die Bahn, und die Post? Warum also diese Anstalten nicht ebenfalls privatisieren?
Was macht man dann mit der Haushaltsabgabe / GEZ? Da gibt es eine Möglichkeit, bei der wohl die meisten Menschen zahlen würden. Nehmt es als Kulturabgabe. Regelmäßig liest man, dass die Theater, Museen und andere Kunst- und Kultureinrichtungen nicht genügend Finanzmittel haben. Warum also nicht dieses Geld der GEZ zweckgebunden genau dafür einsetzen? Wurde nicht in letzter Zeit viel über die deutsche Kultur und deren Erhalt geschwafelt geredet?
Dass man als Betroffener auch im Straßenverkehrsstrafrecht das Recht zu Schweigen hat (Schweigen ist Gold und Reden nur Silber), ist Tatsache, wie es auch Tatsache ist, dass man sich durch voreilige Äußerungen gegenüber Polizeibeamten sehr schnell seine Positionen verschlechtern kann.
Unabhängig von voreiligen Äußerungen kann man als Betroffener im Straßenverkehrsstrafrecht in dem Wunsche, sich sofort gegenüber dem Vorwurf zu entlasten, allerdings noch weitere Fehler begehen: Beliebte Standardausrede bei einer sogenannten Unfallflucht ist das häufige Argument, dass dies ja gar nicht sein könnte, man habe jedenfalls keinen Unfall bemerkt. Meist wird der Unfall und damit die Unfallflucht zugegeben. Oftmals ist es dann so, dass durch die Polizeibeamten vor Ort abgerissene Fahrzeugteile oder tief eingedrückte Kotflügel oder zumindest tiefe Kratzspuren an den Stoßfängern und Karosserieteilen festgestellt werden. Mit anderen Worten: Im Straßenverkehrsstrafrecht ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass ein technischer Sachverständiger feststellt, dass der Unfall taktil bemerkbar war, d. h. den starken Ruck muss man auf jeden Fall gespürt haben, wenn man die Kollision schon nicht gesehen oder gehört hat (weil das Radio etwa sehr laut gestellt war).
Die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden im Arbeitsvertrag geregelt, das Direktionsrecht nicht. Der Arbeitgeber hat das Recht, dem Arbeitnehmer Weisungen zu erteilen (=Direktionsrecht). Hier kann der Arbeitgeber einseitig Anordnungen treffen. Diese Anordnungen sind aber nur im Rahmen des Tätigkeitsgebietes des Arbeitnehmers, also auf die Arbeitsausführung bezogen, zulässig. Hier wird also der Arbeitgeber beispielsweise den Arbeitnehmer anweisen, einen Brief zu schreiben, einen Kunden anzurufen, eine Reparatur durchzuführen oder andere Aufgaben zu erledigen.
Jedoch gibt es für das Direktionsrecht des Arbeitgebers auch Grenzen. Eindeutig klar ist, dass der Arbeitgeber beispielsweise dem Arbeitnehmer nicht vorschreiben kann, was ihm in der Freizeit erlaubt oder verboten ist. Solche Anordnungen würden über den Umfang vom Direktionsrecht hinausgehen und sind damit nicht zulässig.
CH ist das Autokennzeichen der Schweiz. So sind die Schweizer Bürger, wenn sie durch Deutschland fahren, schon von weitem zu erkennen. Die Schweizer werden vom deutschen Fiskus unter den Generalverdacht der Unterstützung bei Steuerhinterziehung gestellt. Das führte schon zu einigen Auswüchsen.
So setzte beispielsweise die SPD sich durch und verhinderte den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz. Man wolle die potentiellen Steuerhinterzieher nicht begünstigen. Das Abkommen sah u. a. vor, dass die Geldanleger eine Möglichkeit bekommen hätten, ihre „Schwarzgelder“ wieder weiß zu waschen. Prominentestes Opfer war Uli Hoeneß.
Die Verletzung von Pflichten im Arbeitsrecht zieht eine Reihe von Konsequenzen nach sich, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Der Regelfall der Verletzung von Pflichten im Arbeitsrecht liegt in einer solchen durch Arbeitnehmer.
Das beginnt bereits damit, dass ein Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag unterschreibt und dann doch die Stelle nicht antritt. Er hat sich zwar verpflichtet, bei dem Arbeitgeber zu einem bestimmten Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis zu beginnen. Wenn er jedoch vorher noch ein anderes Angebot erhält und woanders anfängt, erscheint er einfach nicht. Im Arbeitsrecht ist die Sachlage eindeutig klar: das ist eine Verletzung von Pflichten im Arbeitsrecht., der Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber zum Schadenersatz verpflichtet. Andererseits fällt es dem Arbeitgeber regelmäßig schwer, seinen Schaden nachzuweisen.
In der anwaltlichen Praxis des Strafverteidigers zeigt sich immer wieder, dass sich Mandanten durch voreilige Äußerungen (also dem Gegenteil von Schweigen) zu einem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort oder einer Trunkenheitsfahrt die Möglichkeiten einer Verteidigung ganz entscheidend einschränken. Meistens kann dann nur noch sogenannte Schadenbegrenzungen in der Rechtsfolge (Verminderung von Geldstrafe und des Zeitraums der Fahrerlaubnisentziehung) realistisch gestaltet werden.
Ursache des leider sehr offenherzigen Umgangs gegenüber befragenden Polizeibeamten ist wohl einerseits die nicht zutreffende Meinung, statt schweigen müsse man einem Polizeibeamten auf seine Frage Rede und Antwort stehen. Ferner das sicherlich menschliche aber auf jeden Fall zu unterdrückende Bedürfnis, sich gegenüber einem Vorwurf sofort und unbedingt rechtfertigen zu müssen. In solchen Situationen gilt, dass man als Betroffener das Recht zum Schweigen hat und keinerlei Aussagen machen muss.
Gestern berichtete die Sächsische Zeitung über die Schaffung eines neuen Berufes: Amtsanwalt. Was das ist? So etwas wie ein Staatsanwalt.
Da sollen Rechtspfleger für 16.500 Euro pro Person geschult werden, um Amtsanwalt zu werden. 34 Stellen sollen es werden. Sie sollen einfache Kriminalität bearbeiten. Das Ganze ist befristet von 2018 – 2026. Um einen Personalengpass bei der Staatsanwaltschaft zu überbrücken.
Das können Anwälte nicht, wie das folgende Beispiel zeigt. Der Arbeitnehmer klagte noch auf Zahlung für irgendetwas vor dem Arbeitsgericht. Mit seinem Rechtsanwalt wurde eine Einigung versucht. Man fand auch eine Zahl, 500 EUR sollten es noch sein, zu zahlen als Abfindung.
Der Anwalt des Klägers wollte den Betrag netto. Der Rechtsanwalt des Beklagten natürlich eher brutto. Der Klägervertreter ließ daher die Verhandlungen platzen und beantragte Anberaumung der mündlichen Verhandlung.
Der Betriebswagen mag für einige Manager großer Unternehmen ein Luxusartikel sein. Für viele Arbeitnehmer ist der Betriebswagen jedoch ein notwendiges Mittel, um ihre Arbeitsverpflichtungen zu erfüllen. Luxus steht dabei meist nicht im Vordergrund.
Es gab einmal eine Regierung, in der Farblehre rot-grün , die glattweg bei der Europäischen Union eine Ausnahme von der Umsatzbesteuerung für Betriebswagen beantragte und erhielt. In dem Antrag wurde behauptet, dass gerade bei Betriebswagen überwiegend Steuerhinterziehung begangen werden würde. Das war die Zeit, als die Vorsteuer auf Betriebswagen nur noch zur Hälfte anerkannt wurde. Einige Jahre später durften dann die deutschen Steuerzahler erfahren, wie ihre eigene Regierung sie einschätzte.
Gerade beim Rechtsanwalt scheint diese Frage sehr provokativ zu sein – papierlos! Jedoch geben neuere Entwicklungen Anlass zur Hoffnung.
Es wurde zwar gerade wieder ausgesetzt, aber das Anwaltspostfach wäre ein Schritt in die Richtung des papierlosen Büros beim Rechtsanwalt. Wenn man tatsächlich auf einem solchen Weg Klagen den Gerichten elektronisch übermitteln kann, Antwortschriftsätze elektronisch zurück übermittelt bekommt und auch die Anwälte untereinander darüber korrespondieren, besteht Hoffnung, vielen Bäumen das Leben zu retten.
Für die Mandanten kann man den Schriftverkehr beispielsweise in einer sogenannten Web-Akte elektronisch zur Verfügung stellen. Viele Anwaltsprogramme haben derartige Schnittstellen, so dass auch die Mandantschaft nicht zwingend mehr Unterlagen in Papierform benötigen würde. Schon jetzt lassen sich viele Mandanten per Email über die Entwicklungen in ihren Rechtsangelegenheiten informieren.
Neben diversen anderen Fragen ist in einem Arbeitsverhältnis die Frage zu klären, wo, an welchem Beschäftigungsort, der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Ist es ein Betrieb mit nur einer Betriebsstätte, gibt es kaum Probleme mit dem Beschäftigungsort. Hat der Betrieb aber mehrere Niederlassungen und vielleicht auch noch überörtlich, ist die Frage schon wichtiger. Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer einfach umsetzen?
Wie immer kommt es auf den Wortlaut des Arbeitsvertrages an. Steht beispielsweise ein Beschäftigungsort drin, z.B. Bautzen, ohne weitere Angaben, ist die Beschäftigung in Bautzen. Hat der Betrieb, z.B. ein Geschäft, mehrere Filialen in dem Ort, ist die Beschäftigung in allen Filialen zulässig. Steht im Vertrag die Filiale mit Anschrift drin, wird es für den Arbeitgeber komplizierter. Befinden sich die Filialen an einem anderen Ort, wird es für den Arbeitgeber schwieriger mit einer Umsetzung.
Wir hatten bereits hier berichtet, dass Frau Reni Schöne erfolgreich die Prüfung als neue Steuerberaterin ablegte. Am 5.3.2016 erhielt sie mit den anderen erfolgreichen Steuerberateranwärtern die lang ersehnte Zulassung. Nun wird sie auch in unserer Kanzlei offiziell als Steuerberaterin tätig sein.
Und hier noch ein Bild von der Zeremonie. Was meinen Sie, wer hier die Ansprache für die neue Steuerberaterin und ihre Kollegen und Kolleginnen hält? Keine Ahnung, was Sie jetzt gerade denken. Es ist die Präsidentin der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen.
