Strafrecht: Fahren trotz Fahrverbots ist eine Straftat
Erheblich zu schnell gefahren oder auf der Autobahn den Abstand zum Vordermann erheblich unterschritten: In beiden Fällen teilt der Rechtsanwalt mit, dass durch die Bußgeldstelle ein Fahrverbot ab einem Monat verhängt werden kann. Durch dieses Fahrverbot verliert man zwar nicht seine Fahrerlaubnis, darf jedoch für den Fahrverbotszeitraum von ihr keinen Gebrauch machen. Dies ist auch der Grund, warum beim Fahrverbot der Führerschein abgegeben werden muss.