Ein Bußgeldbescheid ist nicht nur im Verkehrsrecht unangenehm. Allein der Vorwurf der sogenannten Verwaltungsbehörde, man habe Verkehrsvorschriften übertreten (Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß) reicht noch nicht, um Punkte in Flensburg oder andere unangenehme Folgen wie Fahrverbot oder Geldbuße auszulösen.
Hierzu ist durch die Behörde ein Bußgeldbescheid zu erlassen, der praktisch den Abschluss des Verwaltungsverfahrens darstellt. Im Bußgeldbescheid ist genau anzugeben, wer wann und wo welchen konkreten Verstoß gegen Verkehrsvorschriften begangen haben soll und mit welcher Rechtsfolge, Bußgeld, Fahrverbot, dies zu belegen ist.
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