Die fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages
Die fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages geschieht bei Verlust eines wie auch immer gearteten Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es ist dem einen oder anderen oder beiden nicht mehr zuzumuten, das Verhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen. Hier sollte immer ein Anwalt im Arbeitsrecht hinzugezogen werden.

