Nichtangabe Unfallvorschaden kann auch Betrug sein
Sehr häufig ergibt sich in der Praxis vom Rechtsanwalt das Problem, dass bei Kauf eines Fahrzeuges ein Unfallvorschaden verschwiegen worden ist, dass das Fahrzeug vorher einen Verkehrsunfall gehabt hatte.
Es ist ein nicht ungefährlicher Trugschluss auf Verkäuferseite zu glauben, es werde schon nicht herauskommen, dass das Fahrzeug einen Unfallvorschaden hatte und Reparaturarbeiten durchgeführt worden sind. Bemerkt der Käufer, dass ihm hier etwas Wesentliches verschwiegen wurde, riskiert der Verkäufer nicht nur, dass er das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis zurückzahlen muss – er riskiert auch ein Strafverfahren wegen Betruges.