Wenn der Richter im Verfahren eine falsche Zahl nennt
Im Verfahren für Arbeitsrecht hatte der Rechtsanwalt für den Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage anhängig gemacht. In der Güteverhandlung trafen sich nun Arbeitgeber und sein Anwalt sowie der Kläger und natürlich der Richter.
Es wurde im Verfahren zunächst der Sachverhalt mit allen erörtert. Der Arbeitgeber meinte, er hätte zwar keine Abmahnungen geschrieben, aber mündlich ganz viele Abmahnungen erteilt. Der Kläger trat dem im Verfahren natürlich entgegen. Nach einigem Hin und Her ordnete der Richter dann den Sachverhalt und unterbreitete einen Vergleichsvorschlag. Dabei nannte er als Abfindungsbetrag die Zahl 2.000 und meinte, er schlägt ein Monatsgehalt brutto vor.